Verbrauchertipp der Woche: NRW-Verbraucherschutzministerium startet Internet-Serie zu Verbraucherrechten

Im Alltag gibt es viele Fallstricke für Verbraucherinnen und Verbraucher: Wann ist ein Vertrag rechtsgültig? Wie kann man sicher im Internet surfen? Welche Rechte haben Strom- und Gaskunden?

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Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat heute (1. März 2013) eine neue Internet-Serie zu Verbraucherrechten gestartet, die viele Fragen beantwortet. Auf www.umwelt.nrw.de finden Sie ab heute jede Woche einen „Verbrauchertipp der Woche“ – rund um die Themen, Einkaufen, Internet und Handy, Werbung, Geld und Kredite, Versicherungen, Wohnen und Reparaturen, Gesundheit, Reisen und Rechtsschutz.

„Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Rechte, doch nicht jeder kennt seine Rechte auch. Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf Augenhöhe kommen mit Unternehmen. Deswegen schaffen wir Transparenz, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte kennen und auch durchsetzen können“, sagt Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Neben der Internetseite startet auch die Serie 50 Tage – 50 Tipps auf Twitter: www.twitter.com/Minister_Remmel. Alle Tipps sind auch als Broschüre erhältlich. Unter dem Titel „Ihr Recht im Alltag“ stehen auf 234 Seiten wichtige Informationen für die alltäglichen Rechtsgeschäften. Die Broschüre „Ihr Recht im Alltag“ steht als Download im Internet unter

In gedruckter Form kann sie kostenlos beim Verbraucherschutzministerium unter der Telefonnummer 02 11 – 45 66 666, per Fax unter 02 11 – 45 66 621 oder E-Mail an infoservice@mkulnv.nrw.de bestellt werden.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen – Internet: www.umwelt.nrw.de

 

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