Neue Etikettierungsregeln für Säuglingsmilch und glutenfreie Lebensmittel

Die Bestimmungen zur Etikettierung und zu Inhaltsstoffen von Säuglingsmilch sowie von Nahrungsmitteln für Menschen mit besonderen medizinischen Bedürfnissen sollen künftig klarer definiert werden, um Konsumenten zu schützen. Der am Donnerstag vom Parlament angenommene Bericht dient als Grundlage für Verhandlungen mit dem Rat. Auch Produkte für Menschen mit Glutenintoleranz und kalorienreduzierte Nahrungsmittel fallen in den Anwendungsbereich der neuen Verordnung.

Die neue Gesetzgebung wird zahlreiche derzeit geltende Rechtsvorschriften ersetzen. Ziel ist eine Vereinheitlichung der Vorschriften für Etikettierung und Zusammensetzung der Produkte. Die betroffenen Nahrungsmittel machen etwa 1-2% des gesamten Nahrungsmittelmarktes aus. Die Aktualisierung soll sowohl Verbrauchern als auch Behörden die Unterscheidung zwischen für den normalen Verzehr gedachten Lebensmitteln und jenen für bestimmte Zielgruppen erleichtern.

Der von Frédérique Ries (ALDE, BE) vorbereitete Bericht wurde mit  603 Ja-Stimmen gegen 8 Gegen-Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.

Säuglingsmilch

Angesichts der Vorteile des Stillens darf Milchanfangsnahrung für Säuglinge bis zu 12 Monaten (einschließlich „Folgenahrung“) nach dem neuen Gesetzesentwurf nicht länger mit Abbildungen von Babys oder Bildern, die die Verwendung des Produkts „idealisieren“, beworben werden.

Die Parlamentarier appellieren ferner an die Kommission, die komplexe Gesetzeslage für Milchzubereitungen für Kleinkinder zwischen 12 und 36 Monaten (sogenannte „Wachstumsmilch“) zu überprüfen und gegebenenfalls durch neue Vorschriften zu ersetzen.

Glutenintoleranz

Spezielle Vorschriften für die Etikettierung von glutenfreien Produkten sind auch in der neuen Gesetzgebung enthalten. Nahrungsmittel für Menschen mit Glutenintoleranz müssen demnach weniger als 100 mg Gluten pro Kilogramm enthalten, um als „Produkte mit sehr niedrigem Glutengehalt“ bezeichnet werden zu dürfen, wohingegen lediglich Produkte mit weniger als 20 mg Gluten pro Kilogramm  „glutenfrei“ genannt werden dürfen.

Den Abgeordneten zufolge soll die Kommission nun eine Untersuchung in Auftrag geben, um neue Richtlinien für Menschen mit Laktoseintoleranz zu erarbeiten.

Angebliche Gewichtsabnahme

Die Parlamentarier kritisieren, dass sich zunehmend Angaben zu vermeintlicher Gewichtsreduzierung auf vielen Produkten finden. Sie sprechen sich dafür aus, die neuen Regeln auf wenig Kalorien enthaltende Diäten (800-1,200 Kalorien pro Tag) und „stark Kalorien reduzierte“ Diäten (400-800 Kalorien pro Tag) auszuweiten.

Angaben zu Diät-Lebensmitteln für ein breitgefächertes Publikum sollten durch die Verordnung (2006) über gesundheitsbezogene Angaben geregelt werden, meinen die Abgeordneten.

Europäisches Parlament REF : 20120613IPR46785