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Keine Pflanzenschutzmittel auf befestigen Flächen

aid infodienst(aid) – Noch immer scheint vielen Grundstücksbesitzern nicht klar zu sein, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Wegen, an Wegrändern und auf befestigten Flächen verboten ist. Das zeigten die jüngsten Ergebnisse des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms, die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kürzlich vorgelegt hat.

Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Für befestigte Flächen, zum Beispiel Garageneinfahrten oder Vorplätze, ist das nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Im Jahr 2007 wurden nach Hinweisen oder Anzeigen 1.357 Kontrollen durchgeführt und in 24 Prozent davon eine nicht genehmigte Pflanzenschutzmittelanwendung festgestellt. Verstöße gegen das Pflanzenschutzrecht werden von den Länderbehörden verfolgt, Ordnungswidrigkeiten mit empfindlichen Bußgeldern belegt.
aid, Renate Kessen

Weitere Informationen:

www.aid.de/landwirtschaft/pflanzenschutz.php, aid-Heft „Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenschutzmittel“, Bestell-Nr. 1042, Preis: 3,00 EUR. www.aid-medienshop.de

 

aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet:
http://www.aid.de

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