Kategorie: Verbraucherinformationen

Beachten: Geändertes Anwendungsalter für Kamillan(r) Lösung

Für die Kamillan(R), Flüssigkeit der Aristo Pharma GmbH, wurde das Anwendungsalter geändert. Wie in einer ABDATA Meldung mitgeteilt wird, soll die Lösung ab sofort nicht mehr von Kindern und Jugendlichen eingenommen werden. Für äußere Anwendungen sowie zum Gurgeln, kann die Anwendung weiterhin für Kinder ab 12 Jahren erfolgen. Kamillan wird...

Verbraucherinformation: Tropanalkaloid in Hirse-Honig-Poppies aus Deutschland

Nach dem erneuten Rückruf bei Alnatura wegen Tropanalkaloid in einem Hirseprodukt meldet das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF) ein weiteres Hirseprodukt. Es handelt sich um Hirse-Honig-Poppies (millet honey poppies from Germany) aus Deutschland. Der RASFF-Meldung mit der Nummer 2015.0387 zufolge wurden...

RAPEX Jahresbericht 2014: Fast 2500 gefährliche Produkte in der EU vom Markt genommen

RAPEX Jahresbericht 2014 Heute hat die Europäische Kommission neue Zahlen veröffentlicht, wonach im Jahr 2014 nahezu 2500 Produkte – von Spielzeug bis hin zu Kraftfahrzeugen – entweder vor ihrer Einfuhr in die EU aus dem Verkehr gezogen oder danach vom Markt genommen wurden, da sie für die EU-Verbraucher eine Gefahr...

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft zwei „Miracle Mineral Supplement“-Produkte als bedenklich ein

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die „Miracle Mineral Supplement“-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Darüber hinaus sieht das BfArM diese Produkte als bedenklich an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares...

Saarland: Verbraucherschutzministerium und Metzgereien warnen vor Wursthüllen

Durch eine Information der luxemburgischen Veterinärbehörde hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Saarbrücken ermittelt, dass Rinderdärme, die wahrscheinlich aus einem nicht zugelassenen Betrieb in Frankreich stammten, in das Saarland verbracht, offenbar in betrügerischer Absicht an die obigen Metzgereien geliefert und hier von diesen als Wursthüllen verarbeitet wurden.