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BGH-Urteil zu Amazon Prime: Preiserhöhung von 2022 ist unzulässig – Geld zurück für Kunden?

Niederlage für den Online-Riesen vor dem höchsten deutschen Gericht: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei der Erhöhung der Prime-Abonnementpreise im Jahr 2022 stützte, unwirksam ist. Damit bestätigt der BGH die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW und setzt den Urteilen der Vorinstanzen – dem Landgericht Düsseldorf und dem Oberlandesgericht Düsseldorf – die juristische Krone auf.

Bereits kurz nach bekanntwerden des Urteils, hat Amazon seine Prime Kunden per Email informiert!
Bereits kurz nach bekanntwerden des Urteils, hat Amazon seine Prime Kunden per Email informiert!

Für Millionen Kundinnen und Kunden in Deutschland hat das Urteil handfeste finanzielle Konsequenzen: Die Erhöhung war rechtswidrig – und das zu viel gezahlte Geld kann zurückgefordert werden.

Der Fall: Was passierte bei der Amazon-Prime-Preiserhöhung 2022?

Im Spätsommer 2022 hob Amazon die Preise für sein Prime-Abonnement in Deutschland spürbar an:

  • Monatsabo: Anstieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro pro Monat (ca. 12,5 % Plus).

  • Jahresabo: Anstieg von 69,00 Euro auf 89,90 Euro pro Jahr (ein Sprung von knapp 30 %).

Amazon stützte diese Preisanpassung für bestehende Verträge auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die Begründung: Gestiegene Kosten durch Inflation und erweiterte Inhalte des Prime-Angebots.


Verbraucherzentrale NRW setzt sich auch in höchster Instanz durch

Amazon unterliegt: BGH stoppt Prime-Preiserhöhung

Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime wegen unzulässiger Preiserhöhung – Bild: VZ NRW
Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime wegen unzulässiger Preiserhöhung – Bild: VZ NRW

Die Preisanpassungsklausel, auf die sich Amazon bei seiner Erhöhung für bestehende Amazon-Prime-Abos im Jahr 2022 stützte, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Damit bestätigt das höchste deutsche Zivilgericht die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale NRW. Amazon EU S.à r.l. hatte die Preiserhöhung auf eine Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gestützt. Nach den Urteilen des Landgerichts Düsseldorf und des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist nun auch höchstrichterlich geklärt: Die verwendete Preisanpassungsklausel ist unwirksam.

„Verbraucher:innen müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein. Der BGH hat jetzt klargestellt: Nicht jede Preisanpassungsklausel ist ein Freifahrtschein für Unternehmen. Das ist ein wichtiger Erfolg für Verbraucher:innen“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Besonders wichtig ist uns jetzt, dass die betroffenen Verbraucher:innen auch ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen.“

Sammelklage soll zu viel gezahltes Geld zurückbringen

Amazon hatte die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften zum September 2022 erhöht. Der monatliche Beitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 Euro auf 89,90 Euro. Auch die Preise für Prime Student wurden angehoben. Als Grund nannte das Unternehmen unter anderem „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“.

Mit der parallel laufenden Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm setzt sich die Verbraucherzentrale NRW dafür ein, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten. Verbraucher:innen können sich weiterhin ins Klageregister eintragen und damit ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.

Weiterführende Informationen:

Quelle: Verbraucherzentrale NRW

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