Rückruf: Schimmelpilzgift – Göral ruft schwarze Sonnenblumenkerne zurück
Produktrückruf – Wichtige Verbraucherinformation
Die göral Vertriebs GmbH informiert über den Rückruf von Dolunay Ay Cekirdegi schwarzen Sonnenblumenkernen mit Schale, geröstet ungesalzen und gesalzen der Marke Göral. Betroffen ist jeweils eine Chargennummer der Kerne. Wie mitgeteilt wird, wurde bei Kontrollen im Rahmen von Untersuchungen in den betroffenen Chargen eine Überschreitung des Höchstgehaltes für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A (Mykotoxin) festgestellt.
Vom Verzehr wird abgeraten!
Betroffener Artikel
Dolunay Ay Cekirdegi tuzsuz
schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und ungesalzen
Marke: Göral
Inhalt: 250g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 24.08.2026
Chargennummer: L 03700604
Dolunay Ay Cekirdegi
schwarze Sonnenblumenkerne mit Schale, geröstet und gesalzen
Marke: Göral
Inhalt: 500g
Mindesthaltbarkeitsdatum: 01.02.2027
Chargennummer: L 14602009
Betroffene Packungen können in den jeweiligen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, der Kaufpreis wird erstattet
Kundenservice
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Infobox Ochratoxin A
ACHTUNG!
OTA kann schon während des Wachstums von Pflanzen gebildet werden, wenn diese von Schimmelpilzen befallen sind. Es entsteht jedoch überwiegend, wie alle Schimmelpilzgifte, durch fehlerhaften Umgang mit Agrarprodukten. Es tritt durch Fehler in der Ernte, Trocknung, Weiterverarbeitung, Lagerung und Transport auf, z. B. zu feuchte Lagerung der Pflanzenprodukte. Es kommt vor allem in Getreide, Hülsenfrüchten, Kaffee, Bier, Traubensaft, Rosinen und Wein, Kakaoprodukten, Nüssen und Gewürzen vor.
Ochratoxin A kommt häufig nicht als Einzelsubstanz, sondern als Gemisch mit anderen Mykotoxinen als Verunreinigung vor, z. B. Deoxynivalenol (DON) und Zearalenon (ZEA) gebildet von Fusariumarten, Aflatoxin und Citrinin gebildet von Aspergillus- und Penicilliumarten.
In der EU werden die Höchstmengen an Mykotoxinen wie Ochratoxin A in Lebensmitteln durch die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 geregelt. Die jeweiligen Höchstgrenzen hängen dabei vom Erzeugnis ab und orientieren sich auch daran, was durch gute Herstellungspraxis oder gute landwirtschaftliche Praxis erreichbar ist. Für Ochratoxin A gibt es verschiedene (auch von der Verarbeitung abhängige) Grenzwerte zwischen 2 und 80 μg·kg−1 für Getreide, Getreideprodukte, und Backwaren, Gewürze, Kakaopulver, Pflanzensamen (wie Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, Hanfsamen, Sojabohnen oder Pistazien), Trockenfrüchte, Kaffee, Traubensaft und Wein.
Ochratoxin A verursacht Nierenerkrankungen und wirkt bei Ratten und Mäusen karzinogen
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Quelle: www.produktwarnung.eu
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