Vereinfachte Beantragung von Ausweisdokumenten – VerbraucherService Bayern informiert über E-Perso

Die Digitalisierung schreitet voran und durchdringt zunehmend das alltägliche Leben der Verbraucher*innen. Der aktuelle E-Personalausweis (E-Perso) hat eine Online-Ausweisfunktion (E-ID), welche bis heute allerdings nur selten zum Einsatz kommt. Laut dem „E-Government-Monitor 2023“ haben rund 30 Prozent der E-Perso-Besitzer einen einsatzbereiten Online-Ausweis, von denen wiederum lediglich 14 Prozent die E-ID verwenden.

Um die Nutzung weiter zu fördern, soll die Beantragung sowie die Abholung des Ausweisdokuments vereinfacht werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) informiert über den E-Perso und den damit verbundenen Komfort.

Um die Nutzung des E-Perso noch weiter zu fördern, gibt es seit dem 1. November 2023 eine gesetzliche Neuerung mit der „Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften“. Durch diese Verordnung erhalten Verbraucher*innen die Möglichkeit, den Personalausweis unkomplizierter und komfortabler zu beantragen. Unter anderem soll es möglich sein, dass die Behörden Automaten aufstellen, an welchen Verbraucher*innen einen neuen E-Perso ohne Termin abholen können. Hierzu bedarf es lediglich eines vorher erhaltenen Abholcodes. Dieses Verfahren soll auch für Reisepässe gelten.

„Gerne sind wir Verbraucher*innen mit weiteren Auskünften hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweise behilflich. Im Grundsatz erhöht der E-Perso den Komfort der Menschen und kann den Geschäftsverkehr erleichtern und dort für ein Mehr an Sicherheit sorgen. Die teilweise herrschende Angst ist unberechtigt, auch wenn eine gesunde Skepsis natürlich dennoch sinnvoll ist“, so Monika Kettemann-Rauschan, Verbraucherberaterin und Juristin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema >

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: www.verbraucherservice-bayern.de