Goldener Windbeutel 2019 – Wahl zur dreistesten Werbelüge

Wahl zum Goldenen Windbeutel 2019: Verbraucherinnen und Verbraucher können Kandidaten für die Wahl zur dreistesten Werbelüge des Jahres einreichen

Wahl zum Goldenen Windbeutel 2019: Verbraucherinnen und Verbraucher können Kandidaten für die Wahl zur dreistesten Werbelüge des Jahres einreichen – Abbildung: foodwatch

foodwatch hat Verbraucherinnen und Verbraucher dazu aufgerufen, irreführende Produkte für die Wahl zum Goldenen Windbeutel einzureichen. Mit dem Schmähpreis zeichnet die Verbraucherorganisation regelmäßig die dreisteste Werbelüge des Jahres aus. Verbraucherinnen und Verbraucher können Lebensmittel, von denen sie sich getäuscht fühlen, auf der Plattform www.schummelmelder.de hochladen. Alle eingereichten Produkte fließen ein in die Auswahl der fünf Kandidaten für die Wahl des Goldenen Windbeutels. Die Online-Wahl startet im November.

„‘Französischer‘ Camembert aus Mecklenburg, angeblich gesunde Zuckerbomben für Kinder oder groß beworbene Zutaten, die nur in homöopathischen Anteilen im Lebensmittel enthalten sind: Irreführende Werbung lauert im Supermarkt leider überall“, sagte Manuel Wiemann von foodwatch. „Obwohl wir uns seit Jahren intensiv mit dem Thema befassen, kennen noch nicht mal wir von foodwatch alle Schummelprodukte auf dem deutschen Markt – deshalb sind wir auf die Mithilfe der Verbraucherinnen und Verbraucher angewiesen.“

Werbelügen für den Goldenen Windbeutel vorzuschlagen ist ganz einfach: Mit dem Smartphone oder der Kamera ein Foto von einem Produkt machen, auf www.schummelmelder.de hochladen und in einem kurzen Kommentar erklären, warum man sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlt. Für den Goldenen Windbeutel können alle Produkte berücksichtigt werden, die bis Sonntag, den 29. September, eingereicht werden.

foodwatch engagiert sich seit langem gegen Etikettenschwindel und fordert klarere Kennzeichnungsregeln. Die bisherigen Vorgaben schützten nicht vor irreführenden Angaben auf Lebensmittelpackungen, so foodwatch. Obwohl im EU-Lebensmittelrecht allgemein ein Verbot von Täuschung festgeschrieben sei, könnten in der Praxis Hersteller dennoch oft ganz legal schummeln und täuschen – weil zum Beispiel selbst Zuckerbomben mit Gesundheitsversprechen, unausgewogene Babyprodukte als kindgerecht oder hochverarbeitete Lebensmittel als „natürlich“ und „traditionell“ beworben werden dürften.

Um auf das Problem der legalen Verbrauchertäuschung im Lebensmittelbereich hinzuweisen, verleiht foodwatch seit 2009 den Goldenen Windbeutel. Bei der Online-Abstimmung können Verbraucherinnen und Verbraucher aus fünf nominierten Produkten die dreisteste Werbelüge des Jahres wählen.

Mitmach-Plattform gegen Werbelügen: www.schummelmelder.de

Quelle: foodwatch
Internet: www.foodwatch.de

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0