Erneute Zulassung von Glyphosat verbieten!

Heute stimmen die EU-Mitgliedstaaten über die Verlängerung der Zulassung des Planzenschutzmittels Glyphosat ab. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) fordert ein generelles Verbot von Glyphosat.

Glyphosat ist einer der weltweit am meisten verwendeten Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln, mit steigendem Einsatz. Es ist ein Breitband- oder Totalherbizid und vernichtet alle Pflanzen, außer gentechnisch veränderten Pflanzen, die dagegen immun sind. Die aktuelle Zulassung in der EU endete Ende 2015, die anschließende Übergangsfrist läuft bis Ende 2017. Dann ist eine erneute Zulassung nötig. Die EU schlägt eine erneute Zulassung für 10 Jahre vor.

Glyphosat wurde bisher als nicht krebserzeugend für den Menschen eingestuft. 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat auf Basis der zur Verfügung stehenden Studien andersartig eingestuft, nämlich als Kanzerogen Gruppe 2A, also wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen.

Der VSB fordert daher ein generelles Verbot von Glyphosat. Sollte Glyphosat jedoch eine Zulassung bekommen, müssen strengere Regeln erlassen werden. Diese müssen sicherstellen:

  • dass die erneute Zulassung für den Hausgartenbereich verboten wird.

  • dass Zulassungen in der Landwirtschaft und im öffentlichen Bereich nur nach strenger Kontrolle vergeben werden.

  • dass derjenige Anwender, der verbotenerweise keine Genehmigung einholt, empfindliche Geldbußen zahlen muss.

  • dass Lebensmittel regelmäßig auf Glyphosat kontrolliert werden.

  • dass bei einer neuen Zulassung der ADI-Wert* nicht angehoben wird

(ADI =„Acceptable Daily Intake, „duldbare tägliche Aufnahmemenge“).

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: http://verbraucherservice-bayern.de/

Hintergrund Glyphosat

Plagiatsvorwurf gegen Glyphosat-Bericht des BfR durch Gutachten bestätigt

Sachverständiger erkennt „wissenschaftliches Fehlverhalten“ und „bewusste Täuschung“

Der Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und damit die wissenschaftliche Grundlage für die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zulassungsverlängerung von Glyphosat für weitere 10 Jahre erfüllt in wesentlichen Teilen die „Kriterien eines Textplagiats“. Zu diesem Ergebnis kommt das Sachverständigengutachten des Plagiatprüfers Doz. Dr. Stefan Weber, in dem er drei ausgewählte Kapitel des BfR-Berichts zu den gesundheitlichen Risiken von Glyphosat mit entsprechenden Passagen aus dem Zulassungsantrag der Glyphosat-Hersteller vergleicht.

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Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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