Gesetzliche Rente: Kindererziehung und langes Arbeitsleben zählen künftig mehr

Die Rentenreform der Bundesregierung stellt über 9 Millionen Mütter und hunderttausende Langzeitversicherte besser. Ab Juli ändern sich die Regelungen der Rentenversicherung für Kindererziehungszeiten und den Renteneintritt für Langzeitversicherte. Die Zeitschrift Finanztest stellt in ihrer Juni-Ausgabe zusammen, wer von der Reform profitiert und was beachtet werden sollte.

Gesetzliche Rente: Kindererziehung und langes Arbeitsleben zählen künftig mehr

9,45 Millionen Frauen, die eine Altersrente beziehen und vor 1992 Kinder bekommen haben, erhalten ab Juli mehr Rente. Für sie verdoppelt sich der Teil der Rente, der aus Kindererziehungszeiten stammt. Aber auch Mütter, die bisher keine Altersrente beziehen, können profitieren: Durch die besser bewerteten Kindererziehungszeiten könnten sie nun auf die fünf Jahre Mindestversicherungszeit kommen. Finanztest rät, fehlende Versicherungsjahre durch freiwillige Beträge aufzufüllen, um dann eine monatliche Rente zu erhalten.

In bestimmten Fällen können auch Väter von der Neuregelung profitieren. Ebenfalls neu: Wer vor 1953 geboren ist und 45 Versicherungsjahre angesammelt hat, kann ab Juli schon mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Außerdem werden auch Neurentner mit Erwerbsminderungsrente besser gestellt.

Finanztest gibt Tipps für die einzelnen Gruppen, erklärt anhand von Beispielen, wie sich die Neuregelungen auswirken und gibt zukünftigen Rentnern praktische Checklisten an die Hand.

  • Anzeige – Der ausführliche Artikel „Gesetzliche Rente“ erscheint in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (ab 14.5.2014 am Kiosk) und ist bereits unter www.test.de/rentenreform abrufbar.

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Quelle:
Stiftung Warentest
www.test.de


Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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