Achtung Fake-Shops: Bestellt, bezahlt und betrogen

Im vorweihnachtlichen Geschenke-Shopping erwarten viele Verbraucher, dass bestellte Online-Ware rechtzeitig geliefert wird. Für ein vermeintliches Schnäppchen wird deshalb gleich per Vorauskasse gezahlt.

Keine gute Idee, denn immer wieder werden Verbraucher über falsche Verkaufsportale abgezockt. Bestellte Waren – vor allem begehrte Smartphones, Spielekonsolen oder Tablets – werden nie geliefert und das Geld ist weg. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie man sich vor Scheinverkäufen schützen kann.

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Schnell und bequem im Internet die Weihnachtsgeschenke bestellen – in der Regel läuft auch alles gut beim Onlinegeschäft. „Immer mehr Verbraucher fallen jedoch auf Fake-Shops rein. Denn die Schein-Portale machen häufig nur auf den ersten Blick einen guten Eindruck“, sagt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Teilweise sind Impressum, Kontaktdaten und manchmal sogar Gütesiegel für sicheres Einkaufen im Netz aufgeführt. Sie erwecken damit den Eindruck eines verlässlichen Online-Shops.

Ein weiterer Köder ist der günstige Preis, denn Rabatte von bis zu 70 Prozent klingen verlockend. Will der Kunde zahlen, hat er beim Bezahlvorgang nur die Möglichkeit per Vorauskasse. Eigentlich nicht ungewöhnlich, denn bei der ersten Bestellung über einen Online-Händler geht es häufig nur über diesen Weg. „Daher lassen sich viele Verbraucher davon nicht abschrecken. Dennoch gibt es ein paar Dinge, auf die man achten sollte“, rät die Juristin.

Tipps, wie man sich vor diesen Schwindel-Portalen schützen kann:

Günstige Preise ignorieren und nicht per Vorauskasse zahlen.

Ins Impressum schauen und Verkäufer bevorzugen, die ihren Sitz in Deutschland oder in der EU haben. Außerdem sind die Handelsregister und die Umsatzsteuer ID-Nummer anzugeben. Finger weg, wenn im Impressum nur eine Mailadresse aufgeführt ist. Achtung – auch die Domain am Ende, also Punkt de ist kein Hinweis auf einen deutschen Händler.

Im Internet nach Bewertungen für den Shop suchen. Werden dort Vorauskasse und Nichtlieferung aufgeführt, nicht bestellen.

Grundsätzlich auf Gütesiegel wie z. B. safer@shopping, Trusted Shop vertrauen. Bei letzterem kann die Internetadresse des Verkäufers direkt eingeben und überprüft werden, ob das Siegel tatsächlich auch vergeben wurde.

Es macht keinen Sinn, den Händler aufzufordern, die Ware zu liefern. Das wird nicht passieren. Am besten alle Unterlagen ausdrucken oder einen Screenshot (Bildschirmfoto) von der Website des Online-Händlers anfertigen.

Die Bank kontaktieren und versuchen, das Geld wieder zurückbuchen zu lassen.

Umgehend Strafanzeige bei der Polizei erstatten.

Beratung zum Thema gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder am Verbrauchertelefon unter 0900 1 7979-01 Mo, Di, Do von 10 bis 16 Uhr (1,50 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz – Mobilfunkpreise abweichend).

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen
Internet: http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

mzt

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