Gesundheitlich bedenkliche Weichmacher in Kindergeldbeuteln

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat im laufenden Jahr 2012 Kindergeldbeutel auf Weichmacher untersucht. Von den bislang 17 (davon 12 aus PVC) analysierten Geldbeuteln enthielten 7 Exemplare den gesundheitlich bedenklichen Weichmacher DEHP in teil hohen Konzentrationen.

Ein Produkt enthielt zusätzlich Di(propylheptyl)phthalat (DPHP), ein anderer Geldbeutel Diisobutylphthalat (DiBP).

Die restlichen Produkte aus PVC wurden mit anderen Substanzen wie Citraten, Adipaten, Cyclohexandicarbonsäureestern oder Terephthalsäureestern weichgemacht.

Das CVUA Stuttgart bilanziert, dass viele Hersteller ohne rechtlich bindende Vorschriften selbst bei kindernahen Produkten nicht bereit sind, auf den Einsatz der gesundheitlich bedenklichen aber billigeren Phthalat-Weichmacher zu verzichten – Auf Kosten der Kindergesundheit. Und dies, obwohl es Alternativen reichlich gibt.

Wir raten Eltern dringend, auf derartige Produkte zu verzichten

 

Verboten in Spielzeugen und Babyartikeln

Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Produkt von Kindern in den Mund genommen werden kann.

Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.

Beim Kauf solcher Produkte sollte unbedingt auf den Hinweis “frei von Weichmachern/Phthalaten” geachtet werden

Lesen Sie hier den Artikel des CVUA >

 

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