Schönheitsoperationen bei Minderjährigen – Missbräuche gezielt verhindern

© Photographer - James C. Mutter / Surgeon - Vishal Kapoor, MD

Der BVKJ  unterstützt nachdrücklich das Recht von Kindern und Jugendlichen vor medizinisch nicht indizierten kosmetischen Eingriffen am oder im Körper.

Wie der Präsident des BVKJ, Dr. Wolfram Hartmann heute in Köln ausgeführt hat, sehen die Kinder- und Jugendärzte nur dann bei Kindern und Jugendlichen eine Indikation zu einem kosmetisch-chirurgischen Eingriff, wenn eine angeborene Fehlbildung (z.B. Spaltbildungen des Gesichtsschädels, Kieferanomalien mit Funktionseinschränkung, massive Makroglossie mit Funktionsstörung, Syndaktylie, überzählige Finger oder Zehen, Fehlbildungen der Ohrmuschel, Fehlbildungen der Extremitäten, röhrenförmige Mamma bei Mädchen, auffällige akzessorische Brustdrüsen, ausgeprägte Trichterbrust, ausgeprägte Gynäkomastie bei Jungen, bisexuelles Genitale u.a.) oder eine Verletzungs- oder Krankheitsfolge (z.B. Tumoren) mit entstellenden Folgen vorliegt.

„In diesen Fällen ist ein kosmetisch-chirurgischer (Wiederherstellungschirurge, plastische Chirurgie) Eingriff medizinisch indiziert und für die Patienten auch aus Gründen der Wiederherstellung einer normalen Funktion, des Selbstwertgefühls und der Akzeptanz in der Gesellschaft unverzichtbar. Grundsätzlich sollten solche Eingriffe in kinderchirurgischen Abteilungen vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich, sollte vor jedem derartigen operativen Eingriff bei Kindern und Jugendlichen ein Konsil mit einem versierten Kinderchirurgen stattfinden“, so Hartmann. „In einigen Fällen sei es auch sinnvoll, vor solchen Eingriffen ein kinderpsychologisches Konsil obligat vorzuschalten“.

Schönheitschirurgische Eingriffe zur Erfüllung des Strebens nach einem bestimmten Schönheitsideal lehnt der BVKJ bei Minderjährigen auch mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab. Die Folgen sind oft unabsehbar und weder von den minderjährigen Patienten noch ihren Erziehungsberechtigten seriös abschätzbar.

„Wir sehen auch mit großer Sorge die zunehmenden Eingriffe bereits bei Kindern unter 10 Jahren durch alle möglichen Piercings und dauerhafte Tätowierungen.

Bild: ButterflySha (on flickr.com)

Das Ohrlochstechen bereits bei Säuglingen ist ebenfalls schmerzhaft für die Kinder und daher aus kinder- und jugendärztlicher Sicht mit Skepsis zu betrachten. Auch bei Jungen sehen wir zunehmend entsprechende Ohrstecker bereits im Säuglingsalter. Die Ohrstecker wachsen oft ein, es gibt sehr unangenehme und langwierige Entzündungen, und die Verletzungsgefahr bei Ohrringen ist für Kleinkinder groß, ebenso die Gefahr, dass die kleinen Ohrstecker und Ohrringe in die Atemwege gelangen können“ so der Verband.     „Besonders aber führen die Folgen der zahlreichen Piercings bei Kindern und Jugendlichen an allen möglichen Stellen am Körper und im Mund sowie im Genitalbereich zu medizinischen Komplikationen. Diese Eingriffe werden auch heute noch besonders im Ausland auf Klassenfahrten in teilweise dubiosen und nicht gesundheitsdienstlich überwachten Studios sogar oft ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten vorgenommen. Die Infektionsgefahr ist groß und Dauerschäden nicht gerade selten“ , warnt Hartmann.

Aus Sicht des BVKJ sollten Piercing und Tätowierung von Minderjährigen grundsätzlich tabu sein.

BERUFSVERBAND DER KINDER- UND JUGENDÄRZTE e. V.
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