Rückruf: Schwarze Ledergeldbörse

In dieser schwarzen Ledergeldbörse steckt nicht nur ihr Geld sondern auch verbotene Azofarbstoffe. Leider wissen wir nicht, wo dieses Produkt verkauft wurde. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 29.10.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 26 1584/10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Geldbörse
Beschreibung: Schwarze Leder Geldbörse, ca. 7,6 x 5,9 cm, mit Druckknöpfen geschlossen Schleife, ein Innenfach, zwei hautfarbene Figuren auf Außenfläche gestempelt; schwarzes Gaze Textilfutter; mit einem Beutel Silicagel (6 x 3 cm)
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Indien
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: INO-25-035-02 / 10103343
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Importeur
Art der Gefährdung: Chemisch
  Bei diesem Produkt besteht ein chemisches Risiko, weil das schwarze Textilfutter Azofarbstoffe (Freisetzung des aromatischen Amin Benzidin – 390 mg / kg) enthält
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.