Verletzungsgefahr und verbotene Weichmacher in Kinderwagen "Fokus" von Deltim
Verbotene Weichmacher und Verletzungsgefahr – gleich zwei Negativmerkmale des Kinderwagens „Fokus“ von Deltim. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung
Rapex Wochenmeldung vom 27.08.2010
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010
Weitere Informationen Rapex Nummer: 10 1290/10 Kategorie: Babyartikel und Kinder-Ausstattung Produkt: Kinderwagen – Fokus Beschreibung: Kombi Kinderwagen – Ausgestattet mit Tasche, Sonnenschirm, regenschutz, Moskitonetz, 2 Abdeckungen für Kinderwagen und Sportwagen, Halter für Kinderwagen und Adapter für die Montage des Kindersitzes Meldendes Land: Slowakei Herkunftsland: Polen Marke: Deltim Typ / Artikel-Nr.: AT 018.492 EAN-Nummer: unbekannt Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt Art der Gefährdung: Verletzung und Chemisch Verletzungsgefahr weil Lücken zugänglich sind, wo der Finger eines Kindes eingeklemmt werden kann
Chemisches Risiko, weil der Kunststoff des Frontgriffs 24,1% Gew. Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP)enthält
Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 1888 sowie der REACH-Verordnung
Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)
http://ec.europa.eu/rapex
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Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-MagazinDie offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.