Verkaufsstop: Verbotene Weichmacher und andere Gefährdungen beim Kinderwagen von Herry

Gleich drei Gefährdungen auf einmal – Bei diesem Kinderwagen von Herry besteht Verletzungsgefahr, Erstickungsgefahr und verboene Weichmacher sind als Zugabe auch mit drin. Da zumindest über Ebay das Produkt auch deutschen Verbrauchern angeboten wird/wurde veröffentlichen wir die Meldung aus der Slowakei auf unseren Seiten. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 20.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 22 1251/10
Kategorie: Babyartikel und Kinder-Ausstattung
Produkt: Kinderwagen
Beschreibung: Kinderwagen in bordeauxrot und schwarz Farben, alle vier Räder mit Bremsanlagen, mit Fußsack und Handtasche  Markierung auf der Seite „Herry“. Die Bedienungsanleitung und Warnhinweise sind Teil der Verpackung
Meldendes Land: Slowakei
Herkunftsland: Polen
Marke: Herry
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstop durch den Händler
Art der Gefährdung: Verletzungen, Ersticken, Chemisch
 

Es gibt Öffnungen zugänglich für ein Kind, die die Gefahr einer Einklemmung der Finger des Kindes darstellen

In der zugänglichen Zone eines Kindes gibt es lösbare Kleinteile – Karabinerhaken;

Die Plastikfolie von der Vorderseite Haltegriff enthält 1,323 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP).

Entspricht nicht : der europäischen Norm EN 1888
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.