Verletzungsgefahr für Kinder: Spielzeugpistole mit Darts "Piraten-Abenteuer"

Diese Spielzeugpistole hat es in sich. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 06.08.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 6 1153-10
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Kunststoff-Pistole mit Pfeilen – Piraten-Abenteuer
Beschreibung: Schwarze Kunststoffpistole, 1 Zielscheibe, 3 Kunststoffpfeile mit Saugnäpfen, 1 Augenklappe mit weißem Totenkopf . Es gibt einen Warnhinweis auf der Verpackung: „Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren“
Meldendes Land: Österreich
Herkunftsland: Deutschland
Marke: Postler
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Verkaufsstop
Art der Gefährdung: Verletzung
  Das Produkt stellt eine Verletzungsgefahr dar, weil die Saugnäpfe sich leicht vom Pfeil lösen und  die maximale kinetische Energie der Pfeile überschritten werden kann (0,08 J für starre Geschosse ohne elastische Spitze )
Entspricht nicht : Das Produkt ist nicht im Einklang mit der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.