Freiwilliger Rückruf: Turnschuhe von Brütting

In denTurnschuhen von Brütting steck das für Konsumgüter verbotene Dimethylfumarat (DMF). Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung


Rapex Wochenmeldung vom 11.06.2010

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 12 0872/10
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Turnschuhe
Beschreibung: Turnschuhe für Männer,  Obermaterial Weiß und Silber Kunstleder, mit weißen und silbernen Kunststoff oder Stoff grau Anwendungen; Futter und roten Stoff Innensohle aus; Laufsohle Elastomer von Licht-braun und blau, 3 Klettbänder pro Schuh , mit rotem „LICO“-Stempel
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: Brütting
Typ / Artikel-Nr.: Artikel Nr.: 310020
EAN-Nummer: 45319414938
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern durch den Hersteller
Art der Gefährdung: Chemisch / Dimethylfumarat
  Es besteht eine chemische Gefahr, weil 0,34 mg / kg Dimethylfumarat (DMF) im roten Innenfutter (direkte Berührung mit der Haut) der Schuhe enthält.
Entspricht nicht : Dimethylfumarat ist ein bei Berührung mit der Haut stark sensibilisierender Stoff. Konsumgüter mit Dimethylfumarat sind verboten
   

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.