Organozinnverbindungen in bedruckter Babykleidung nachgewiesen

Babys und Kleinkinder reagieren besonders empfindlich auf Schadstoffe. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat darum Aufdrucke und gummierte Applikationen auf Baby- und Kleinkinderbekleidung auf die Verwendung von gesundheitlich bedenklichen Organozinnverbindungen überprüft.

Insgesamt untersuchte das LAVES-Institut 21 Proben von Bodys, Unterwäsche, Socken und T-Shirts für Babys sowie Nachtbekleidung für Kleinkinder. In einigen Aufdrucken und gummierten Applikationen wurden organische Zinnverbindungen nachgewiesen. In zwei Proben wurde die Verbindung Monobutylzinn, in drei Proben von Aufdrucken und Applikationen auf T-Shirts und Unterhemden wurden deutliche Gehalte von Dibutylzinn festgestellt. Tributylzinn, das als Biozid seit September 2006 nicht mehr vermarktet werden darf, wurde nicht nachgewiesen. In 13 Proben war Dibutylzinn in Spuren enthalten. Letzteres weist nicht zwingend auf eine industrielle Verarbeitung der Verbindungen hin, sondern eher auf eine Umweltkontamination.

Toxizitätsstudien belegen, dass Organozinnverbindungen als kritisch einzustufen sind. Durch direkten Hautkontakt können die Textilhilfsmittel in den menschlichen Organismus gelangen. Abhängig ist dies unter anderem von der chemischen Struktur der Verbindungen, ihrer Konzentration, der Löslichkeit nach Einwirkung von Schweiß und der Haut-Beschaffenheit.

Die Verwendung von organozinnhaltigen Verbindungen für die Herstellung von Bekleidung ist in den vergangenen Jahren aufgrund des Verbotes von Tributylzinn und nicht zuletzt aufgrund von Selbstverpflichtungen der Textilindustrie und anderer Industriezweige stark zurückgegangen. Doch die Herstellung von Aufdrucken für Bekleidung ist aufwändig und die LAVES-Untersuchungen zeigen, dass hierfür immer noch Organozinnverbindungen als Hilfsmittel genutzt werden. Eine EU-einheitliche Höchstmengenregelung für Organozinn in Textilien wurde bisher nicht verabschiedet.

Eltern können Vorsorge treffen, indem sie beim Kauf von Kinderkleidung mit direktem Hautkontakt aufmerksam vorgehen, auf gummierte Aufdrucke verzichten oder auf Ökolabels achten. Zudem sollten Kinder nicht an gummierten Textil-Applikationen oder Aufdrucken lutschen. Auch häufiges Waschen des Kleidungsstückes, insbesondere vor dem ersten Tragen, hilft, die Aufnahme von Organozinn zu minimieren. Die Hersteller, Importeure und Händler der vom LAVES als belastet beurteilten Kinderbekleidung wurden aufgefordert, künftig auf organozinnhaltige Textilhilfsmittel zu verzichten.

 
Niedersächsisches Landesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

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