Winter brandgefährlich für Kinder: Verbrennungen von Kindern sofort richtig behandeln

Berlin – Jedes Jahr bedürfen in Deutschland etwa 30 000 brandverletzte Kinder unter 15 Jahren ärztlicher Versorgung. Rund 6000 von ihnen sind so schwer verletzt, dass sie ins Krankenhaus müssen. Auch wenn Dank der Fortschritte in der Medizin immer weniger Kinder an Brandverletzungen sterben, so bleibt doch die Zahl der verbrannten und verbrühten Kinder konstant hoch.

Tag des brandverletzten Kindes am 7.12.2012

Besonders im Winter bergen Kerzen, Lagerfeuer und Kamine, Böller und Raketen oder auch heiße Getränke für Kinder die Gefahr, sich an Hitze oder Flammen zu verbrennen. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) nimmt den „Tag des brandverletzten Kindes“ zum Anlass, auf diese Risiken und unterschätzte und neue Gefahren für Babys und Kinder hinzuweisen und über Erste Hilfe und Nachsorge von Brandverletzungen zu informieren. Im Rahmen einer Pressekonferenz am 6. Dezember 2012 in Berlin berichten Forscher außerdem über Narbenpflege und Hautersatz aus dem Labor.

Ausmaß und Tiefe von Brandverletzungen häufig unterschätzt

Der Winter birgt heiße Gefahren für zarte Kinderhaut: Knisternde Kaminöfen, dampfender Kinderpunsch, brennende Kerzen oder eine Wärmflasche im Bett können schwere Verbrennungen und Verbrühungen verursachen. „Sind bei Kindern etwa zehn Prozent der Körperoberfläche verbrannt, kann sie dies bereits in Lebensgefahr bringen“, weiß Dr. med. Joachim Suß, Chefarzt der Kinderchirurgischen Abteilung für Kinderchirurgie am Wilhelmsstift, Hamburg. Angehörige unterschätzten Ausmaß und Tiefe der Verletzung ihres Kindes jedoch mitunter. „Doch selbst für den Erfahrenen sind einige Formen von Brandverletzungen schwierig einzuordnen“ meint Suß. Deshalb sollten Eltern bei großflächigen oder tiefen Verbrennungen aber auch im Zweifelsfall immer den Haus- oder Notarzt rufen, oder eine Rettungsstelle im Krankenhaus aufsuchen. Der Arzt schätzt den Umfang der Verletzung ein und fällt die Entscheidung über die weitere Behandlung, beispielsweise, ob der Transport in ein Verbrennungszentrum notwendig ist.

Cool-Packs und Eis sind zum Kühlen ungeeignet – Nachbrennen vermeiden

Doch Angehörige und Betroffene könnten auch selbst schon etwas tun, bevor der Arzt eintrifft, meint der Experte. Zunächst sollten sie die verbrannte Stelle für etwa zehn Minuten mit Wasser kühlen. „Das ist sehr wichtig, um das sogenannte Nachbrennen zu verhindern“, so Suß. Das Wasser dürfe jedoch nicht eiskalt sein, sondern sollte etwa 15 Grad haben. Denn durch den Kältereiz ziehen sich die feinen Gefäße im verletzten Hautareal zusammen. Dadurch kommt die Durchblutung zum Erliegen, was weitere Schäden an der Haut zur Folge habe. Aus diesem Grund seien Cool-Packs oder gar Eis entgegen landläufiger Meinung völlig ungeeignet und sogar gefährlich. Sinnvoll sei dagegen, feuchte, kühle Handtücher vorsichtig auf die verbannte Haut zu legen. „Aber auch hier nicht übertreiben – Kinder kühlen viel schneller als Erwachsene aus“, warnt der Experte.

Da thermische Verletzungen äußerst schmerzhaft sein können, rät der Kinderchirurg zur Gabe von Schmerzzäpfchen. Kleinere, oberflächliche Verletzungen ersten Grades äußern sich durch gerötete Haut, verursachen aber keine Blasen. Sie heilen in der Regel folgenlos innerhalb von drei bis zehn Tagen auch ohne ärztliche Hilfe ab. Alle anderen Brandverletzungen gehören umgehend in die Hand eines Arztes, betont die DGKCH. Dieser könne rasch die richtigen Schritte einleiten, um die Wunde je nach Größe angemessen zu versorgen und Narben und Infektionen zu vermeiden. Über Erste Hilfe und die Versorgung von brandverletzten Kindern informiert Dr. Suß, Mitglied der DGKCH auf einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) am Donnerstag, 6. Dezember 2012 von 12.30 bis 13.30 Uhr (Achtung: geänderte Uhrzeit) im Langenbeck-Virchow-Haus in Berlin. Anlass ist der bundesweite Tag des brandverletzten Kindes am 7.12.2012, ausgerufen von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.

Quelle: Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie – www.dgkch.de

Gegründet im Jahr 1963, schafft die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) bis heute Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland. Dazu gehören Neugeborenenchirurgie, allgemeine Kinderchirurgie und Kindertraumatologie ebenso wie Kinderurologie. Die DGKCH vertritt das Fach in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Derzeit praktizieren hierzulande Fachärzte für Kinderchirurgie in mehr als 80 kinderchirurgischen Kliniken und Abteilungen sowie als Niedergelassene. Kinderchirurgie gehört in die Hände von Kinderchirurgen. Denn ihre Patienten sind keine kleinen Erwachsenen.

 

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