Kinder und Jugendliche nehmen täglich am Wirtschaftsleben teil – ob beim Kauf von Snacks, Games oder Bekleidung. Der Gesetzgeber schützt Minderjährige vor finanzieller Überforderung und unüberlegten Entscheidungen durch abgestufte Regeln der Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB). Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) klärt über die wichtigsten Dinge auf.
Rechte von Kindern und Jugendlichen als Verbraucher
Welche Rechte gelten bei Verträgen von Minderjährigen?
Kinder und Jugendliche sind heute ganz selbstverständlich aktive Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch nicht jeder Klick auf „Kaufen“ führt automatisch zu einem wirksamen Vertrag. Dennoch können besonders bei Online-Spielen, Apps und Abos schnell Kosten entstehen. Eltern und Jugendliche sollten deshalb genau hinschauen, was tatsächlich vereinbart wurde, rät der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB).
Bei Minderjährigen gelten die Regeln über die Geschäftsfähigkeit. „Ein kostenpflichtiger Vertrag wird nicht allein deshalb wirksam, weil ein Kind oder Jugendlicher auf einen Kaufbutton geklickt hat. Die Wirksamkeit hängt insbesondere vom Alter, der Zustimmung der Eltern und den Umständen des Kaufs ab“, erklärt Verbraucherrechtsexpertin Sylvia Hartl vom VSB.
Grundsätzlich gilt: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig. Sie können daher keine wirksamen Verträge selbst abschließen. Jugendliche zwischen sieben und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Für viele Verträge benötigt es daher die Zustimmung der Eltern. Wird ein Vertrag ohne die erforderliche Zustimmung geschlossen, hängt seine Wirksamkeit von der Genehmigung der Eltern ab.
Eine Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraf: Bezahlt ein Minderjähriger vollständig mit Geld, das ihm zur freien Verfügung überlassen wurde, kann der Kauf auch ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern wirksam sein. Das gilt nicht für langfristige Verträge wie Abos, Mobilfunkverträge oder andere laufende Zahlungsverpflichtungen.
Tipp: Wer als Minderjähriger einen Vertrag abgeschlossen hat und anschließend eine Rechnung erhält, sollte nicht einfach bezahlen. Erst gemeinsam mit den Eltern prüfen, ob der Vertrag wirksam ist.
Weiterführende Informationen zu diesem Thema: Verbraucherrechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen – Verbraucherrecht – VerbraucherService Bayern
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Jugendschutzrecht: Unabhängig vom Geldbeutel gelten beim Kauf von Medien, Alkohol oder Tabak streng eingehaltene gesetzliche Altersgrenzen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG).
















