Was in der Zahnarztpraxis kostenlos ist

Die Verbraucherzentrale NRW gibt Spartipps für Vorsorge und Behandlung

Gerade in der Zahnarztpraxis muss vieles selbst bezahlt werden. Aber eben nicht alles. Über die Kassenleistungen werden Patient:innen leider nicht immer optimal aufgeklärt. Die Verbraucherzentrale NRW erhält regelmäßig Anfragen und Beschwerden dazu. „Dabei sind Zahnärzt:innen gesetzlich dazu verpflichtet, diese anzubieten und vor einer privat zu zahlenden Behandlung über Alternativen aufzuklären“, sagt Gesa Schölgens, Leiterin des Projekts „Faktencheck Gesundheitswerbung“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Fünf Tipps, welche Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte in der Zahnarztpraxis kostenlos sind.

Bild von Reto Gerber auf Pixabay

  • Sparen durch Kontrolluntersuchung und Zahnsteinentfernung:
    Für Erwachsene ist eine Kontrolluntersuchung zweimal pro Jahr kostenlos, zudem einmal pro Jahr eine Zahnsteinentfernung. In einem aktuellen Verbraucherfall schilderte ein Patient in unserem Portal „Kostenfalle-Zahn“, dass er bei mehreren Praxen nicht mehr auf diese kostenfreie Behandlung hingewiesen werde, sondern nur noch auf die professionelle Zahnreinigung (PZR), die aber rund 100 Euro kostet. Auch bei einer PZR werden Zahnbeläge entfernt, sie wird als „ideale Ergänzung“ zur regulären Zahnsteinentfernung empfohlen. Allerdings gilt der tatsächliche Nutzen der PZR für die Zahngesundheit wissenschaftlich als nicht ausreichend belegt, vor allem nicht für Menschen mit guter Mundgesundheit. Viele Krankenkassen bieten freiwillig Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung an, dies sollte man vorab klären.
     
  • Zahnersatz: Geld sparen mit der Regelversorgung
    Zahnersatz kann teuer werden. Doch es gibt stets mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Der Tipp von „Kostenfalle-Zahn“: Patient:innen sollten jeweils die Kosten einer preiswerten, einer mittleren und einer teuren Lösung erfragen. Das günstigste ist die Kassenleistung (sogenannte Regelversorgung). Ebenso kann ein Preisvergleich bei anderen Zahnarztpraxen hilfreich sein oder eine Nachfrage bei der Krankenkasse. Die übernimmt bei Kronen, Brücken und Prothesen nur einen Zuschuss, nämlich rund 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung, bei einem gut geführten Bonusheft bis zu 75 Prozent. Menschen mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag diese Regelversorgung aber komplett bezahlt. Diese sogenannte Härtefallregelung gilt etwa für Empfänger:innen von Sozialhilfe, BAföG oder Grundsicherung im Alter.
     
  • Zuzahlungsfreie Füllungen:
    Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat einen Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Füllung. Die Basistherapie übernehmen gesetzliche Krankenkassen komplett, also Amalgam im Seitenzahnbereich und Komposit (Kunststoff) im Frontzahnbereich. Treten Mängel an der Füllung auf, an dem Patient:innen keine Schuld tragen, sind Zahnärzt:innen gesetzlich zur kostenlosen Nachbesserung oder Neuanfertigung verpflichtet. Diese Gewährleistungspflicht gilt auch für Zahnersatz (§136a Abs. 4 SGB V), und zwar zwei Jahre lang und nur bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt, die oder der die Arbeit eingesetzt hat.
     
  • Was bei Kindern Kassenleistung ist:
    Kinder haben vom 6. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr Anspruch auf insgesamt sechs Früherkennungsuntersuchungen. Kinderarztpraxen verweisen im gelben Kinderuntersuchungsheft darauf. Falls eine Füllung nötig ist, erhalten Kinder unter 15 Jahren sowie Schwangere und Stillende auch im Seitenzahnbereich zahnfarbene Füllungen auf Kassenkosten.
     
  • Das zahlt die Krankenkasse bei Parodontitis:
    Seit Juli 2021 ist für gesetzlich Versicherte nicht nur die akute Therapie Kassenleistung, sondern auch die Nachbehandlung inklusive Reinigung. Versicherte haben für zwei Jahre einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge (UPT). Je nach Patientenrisiko und Schwere der Erkrankung bezahlt die GKV bis zu drei Nachsorgesitzungen pro Jahr. Eine spezielle Früherkennungsuntersuchung auf Parodontitis, der Parodontale Screening Index (PSI), ist alle zwei Jahre Kassenleistung. Eine Parodontitis-Therapie muss weiterhin bei der Kasse beantragt werden.

 

Weiterführende Infos und Links:

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw