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Bei Gerüst-Arbeiten sollte die Hausratversicherung informiert werden

Wussten Sie schon …, dass bei Gerüst-Arbeiten die Hausratversicherung informiert werden sollte?

Bei vielen Häusern stehen gerade Arbeiten und Sanierungen an, für die Gerüste aufgebaut werden. Was viele Hauseigentümer:innen und Mieter:innen nicht wissen: Wer eine Hausratversicherung hat, sollte vorab seinen Versicherer kontaktieren. Denn für mögliche Einbrecher ist es leichter, über ein Gerüst in Häuser oder Wohnungen einzusteigen. Kommt es zu einem Einbruchdiebstahl über das Gerüst und wurde dieses nicht rechtzeitig gemeldet, zahlt die Haushaltsversicherung unter Umständen nicht oder nur teilweise. 

Bild von Sebbi Strauch auf Pixabay

„Es handelt sich bei einen Gerüst um eine sogenannte Gefahrerhöhung. Um den bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten, müssen Versicherte ihren Versicherer rechtzeitig informieren. Ein formloses Schreiben, am besten mit Bitte um schriftliche Bestätigung reicht dazu“, erklärt Elke Weidenbach, zuständige Referentin für Versicherungen der Verbraucherzentrale NRW. Die meisten Versicherungen erheben dafür keine Extra-Kosten, begrenzen ihre Leistung aber beispielsweise auf zwei Monate. Sollten die Arbeiten am Gerüst länger andauern, müssten Versicherte nochmals den Kontakt zur Versicherung suchen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW
Internet: www.verbraucherzentrale.nrw

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