Rückruf: Chemische Keule in Baby Tragesitz von Infantino

2015-w26_18210-1fIn diesem Baby-Tragesitz der Marke Infantino stecken gesundheitsschädliche Flammschutzmittel in hohen Konzentrationen. Die meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in Wochenmeldung 26. Die genannte Trage „Support ergonomic cotton carrier“ wird auch in Deutschland angeboten

Aufgrund der gemeldeten Gesundheitsgefahren empfehlen wir dringend, die Trage nicht weiter zu verwenden und dem jeweiligen Händler zurückzubringen

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Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 26 vom 03.07.2015

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf Meldung im Original
Rapex Nummer: 12 A12 / 0811/15
Meldendes Land: Dänemark
Herkunftsland: China
Kategorie: Kinderbetreuung und Kinderausstattung
OECD Portal Kategorie: 54000000
Produkt: Babytrage
Marke: Infantino
Name: unbekannt
Beschreibung: Dunkelgraue Baumwollbabytrage. Für Babys von 3,6 kg, 18,2 kg bestimmt
Typ / Artikel-Nr.: Reg.no. PA-25988 (HK), Art.no. 133420
Barcode: 773554001259
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
  Der Tragesitz enthält die Flammschutzmittel Tris (2-chlorethyl) phosphat (TCEP) (Messwerte: Menge 4700 mg / kg; Migration 620 mg / m2) und Tris (1-Chlor-2-propyl) (TCPP) (Messwerte: Menge 16300 mg / kg; Migration 1100 mg / m2) . Diese können aufgrund ihrer krebserregenden Eigenschaften und akuten Toxizität schädlich sein
Art des Rückrufs / der Warnung: Zwangsmaßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt, Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2015

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2015

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2015 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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