Behörde stoppt Handel mit gefährlichen Laserpointern – Rückruf angeordnet

Einem schwunghaften Handel mit gefährlichen Laserpointern über die Auktionsplattform Ebay hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen jetzt den Garaus gemacht. Zwei Internethändler aus Gladenbach und Lich hatten die aus China eingeführte Ware als Power Laserpointer mit einer Reichweite von 20 Kilometern beworben. Dieses Versprechen weckte das Interesse der technischen Aufsichtsbeamten beim RP, da Laserpointer im freien Verkauf nur mit einer Leistung von maximal einem Milliwatt angeboten werden dürfen. Bei der Inspektion der Geräte mit einem speziellen Messgerät zur Ermittlung der Laserleistung stellten die Experten fest, dass die Laser eine weitaus höhere Ausgangsleistung als gesetzlich zulässig hatten. Bei einem Typ wurden sogar Werte von 112 Milliwatt gemessen.

Gefährliche Laserpointer

Green Laser Pointer mit 5 Aufsätzen (auf der Internetauktionsplattform „Ebay“ auch unter der Bezeichnung „16000M Grün Laserpointer + Sternenmusteraufsatz“ verkauft) – Bilder: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

 
Im Falle des Händlers aus Lich wurden die noch vorhandenen Geräte per Sofortvollzug durch Herausbrechen der Laserdiode unschädlich gemacht. Zudem muss der Händler die insgesamt 52 bereits verkauften und ausgelieferten Produkte zurückrufen.

Der Händler aus Gladenbach war bereits in der Vergangenheit durch die Behörde zu einem Verkaufsstopp und Rückruf aufgefordert worden, der auch entsprechend durchgeführt wurde. Allerdings war diese Maßnahme nicht von langer Dauer, da er unter zwei neuen Ebay-Namen seine Produkte munter weiterverkaufte. Unter Androhung eines Zwangsgeldes von 1000 Euro für jede Zuwiderhandlung hat das RP jetzt erneut den weiteren Verkauf der betroffenen Laser untersagt. Weiterhin müssen alle verkauften Produkte zurückgerufen werden. Auch hierzu hat die Behörde ein entsprechendes Zwangsgeld angedroht und Rapex-Meldungen über das europäische Schnellwarnsystem veranlasst. Damit sind alle europäischen Behörden über die Gefährlichkeit der Produkte informiert und auch zu Marktüberwachungstätigkeiten aufgefordert. Die 410 Ebay-Kunden des Gladenbacher Händlers werden in Kürze Post erhalten, mit der sie über die Gefährlichkeit der Produkte aufgeklärt und zur Rückgabe aufgefordert werden.

In diesem Zusammenhang weist die Behörde noch einmal auf die Risiken von Laserprodukten hin. Laser mit einer Leistung größer als ein Milliwatt stellen eine akute Gefährdung für das Augenlicht dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie in Unkenntnis der Gefahr gezielt auf Personen gerichtet werden. Für den Verkauf solcher Geräte gibt es klar definierte Grenzen. Der Vertrieb an private Verbraucher ist nur erlaubt, wenn die Geräte nach der DIN EN 60825-1 klassifiziert sind und der Laserklasse 1, 1M, 2 oder 2M entsprechen.

Nähere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA). – LINK >>

Quelle: Regierungspräsidium Gießen
Internet: https://rp-giessen.hessen.de

Bilder: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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