Saarland: Verbraucherschutzministerium und Metzgereien warnen vor Wursthüllen

Durch eine Information der luxemburgischen Veterinärbehörde hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Saarbrücken ermittelt, dass Rinderdärme, die wahrscheinlich aus einem nicht zugelassenen Betrieb in Frankreich stammten, in das Saarland verbracht, offenbar in betrügerischer Absicht an die obigen Metzgereien geliefert und hier von diesen als Wursthüllen verarbeitet wurden.

Symbolbild

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Da die Wursthüllen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, empfehlen die betroffenen Metzgereien im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes, die unter Verwendung der Wursthüllen hergestellten Produkte „Lyoner“ und „Hausmacher“ nicht zu verzehren und zu den untenstehenden Metzgereien zurückzubringen.

Metzgerei Bobenrieth, Bergstraße 29, 66115 Saarbrücken,
Metzgerei Doll, Provinzialstraße 75, 66679 Losheim,
Ralf Konz, Trierer Straße 3, 66703 Perl,
Ludwig Pieper GmbH & Co. KG, Großer Markt, 66740 Saarlouis,
Metzgerei Ruf GmbH, Mozartstraße 7, 66773 Schwalbach-Elm,
Metzgerei Paul Schäfer, Engelstraße 4, 66793 Saarwellingen,
Metzgerei Scherer, Bahnhofstraße 8, 66763 Dillingen

Hier werden sie gegen einwandfreie Ware umgetauscht. Die noch vorhandenen Därme und auch die daraus hergestellte Wurst wurden unverzüglich aus dem Handel genommen.

Quelle: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes

 Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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