Gesundheitsgefahr: Schon wieder – Hohe Chrom VI Werte in Baby Krabbelschuhen von Sterntaler

2014-w18_15224-2fDas europäische Schnellwarnsystem Rapex meldet in der Wochenmeldung 18 vom 09.05.2014 erneut unerfreuliches für viele Eltern. Zwei Wochen nach veröffentlichung der letzten Warnung vor Babyschuhen sind es erneut Sterntaler Lederpuschen, die aufgrund einer hohen Belastung mit Chrom VI eine Gesundheitsgefahr für Babies darstellen Nicht zum ersten Mal fallen die in Fernost hergestellten Lederpuschen von Sterntaler durch hohe Chrom VI Belastungen auf.

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Fundstücke im Netz:
Chrom VI in Krabbelschuhen – Kein Grund zur Besorgnis ?
Durch einen Hinweis einer Verbraucherin wurden wir auf eine Stellungnahme der Sterntaler GmbH aufmerksam..

Sterntaler hält es zumindest über die Internetseite des Unternehmens nicht für nötig, Eltern über die möglichen Gesundheitsgefahren für Babies aufzuklären.

[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Wir empfehlen Eltern dringend, diese Lederpuschen nicht mehr zu verwenden und entweder zu entsorgen, oder dem Handel zurückbringen[/wpfmb] 

redUPDATE 09.05.14 – 09:20 Uhr – Auf unsere telefonische Nachfrage, vom 09.05.14 ob Eltern die betroffenen Schuhe zurückgeben können, erhielten wir keine klare Aussage. „Wenn sich Eltern bei Sterntaler melden, wird im Einzelfall entschieden“ so ein Unternehmenssprecher.

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 18 vom 09.05.2014

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 8 A12/0648/14
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Hong Kong
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
OECD Portal Kategorie: 63000000 – Schuhe
Produkt: Baby Krabbelschuhe
Marke: Sterntaler
Name: unbekannt
Beschreibung: Baby-Schuhe. Obermaterial und Futter in rosefarbigem Leder mit Blumenapplikationen, Hellgraue Ledersohle.
Typ / Artikel-Nr.: Beginner – Größe: 21/22 – Artikel Nr. 55327 
Barcode: 4004701263692
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch
Es besteht ein chemisches Risiko, weil Chrom-VI (Messwerte von bis zu 8,2 mg / kg im Obermaterial und bis 38,4 mg/kg in der Innensohle) im Leder enthalten ist. Chrom VI ist als sensibilisierend eingestuft und kann starke allergische Reaktionen auslösen
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

verschenkt

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung  mzt
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