Verletzungsgefahr: Spielzeuggewehr mit Kunststoffkugeln von Yika

Dieses Spielzeuggewehr für Kinder ist als Spielzeug denkbar ungeeignet. Durch die zu hohe kinetische Schussenergie besteht ganz massive Verletzungsgefahr, wenn damit auf andere Personen geschossen wird.

Dieses Spielzeuggewehr sollte unbedingt sofort aus der Reichweite von Kindern entfernt werden!

Die Meldung an das europäische Warnsystem Rapex erfolgte aus Österreich, es ist aber durchaus möglich, daß dieses Produkt auch in Deutschland verkauft wurde.

Solche „Spielzeuge“ finden sich oft auch auf Märkten zu kaufen.

Generell gilt: Waffen oder Waffenimitationen sind als Spielzeug nun wirklich nicht geeignet!

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 25 vom 22.06.2012

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 14-A12/0912/12
Meldendes Land: Österreich
Herkunftsland: China
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Spielzeuggewehr „AK-47, Black Guard“
Marke: Yika
Beschreibung: Spielzeuggewehr mit Licht und Laser einschließlich Kunststoff-Kugeln
Typ / Artikel-Nr.: AK-47, Black Guard
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Von dem Produkt geht ein Verletzungsrisiko aus, weil die maximal zulässige kinetische Energie der Geschosse überschritten wird. Daher besteht ernste Gefahr von äußeren Verletzungen, wobei sensible Bereiche wie Gesicht und vor allem die Augen besonders gefährdet sind
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Zerstörung des Produkts
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der europäischen Norm EN 71-1 

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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