Krebserregende Azofarbstoffe in Damen Langarm-Shirt von InWear

Bei diesem Damen Langarmshirt von InWear besteht Gesundheitsgefahr durch Azofarbstoffe in beträchtlicher Konzentration, die sich im Stoffteil des Reisverschlusses befinden . Da Produkte der dänischen Marke InWear zumindest online auch für deutsche Verbraucher erhältlich ist/war, informieren wir an dieser Stelle.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 23.09.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 3 0959/11
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
Produkt: Bluse „Relisse Jersey Bluse“
Beschreibung: Langarm-Trikot Bluse mit Metall-Reißverschluss
Meldendes Land: Dänemark
Herkunftsland: China
Marke: InWear
Typ / Artikel-Nr.: Jersey Bluse, Weiblich, C41573004
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Austritt aus dem Markt
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht ein chemisches Risiko weil das Stoffteil des Reißverschluss Azofarbstoffe enthält. Freigabe 130mg/kg von p-Aminoazobenzol Überschreiten des Grenzwertes von 30mg/kg
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Screenshot der Originalmeldung:
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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