Brandgefahr bei elektrischen Wasserboilern „Ecoway“ von Lemet

Bei diesen elektrischen Boilern besteht Brandgefahr. Produkte von Lemet werden auch in Deutschland angeboten und teilweise verbaut. Aus diesem Anlass informieren wir an dieser Stelle übedr die Meldung der polnischen Behörde. Verbraucher, die ein solches Gerät in Gebrauch haben, sollten sich umgehend mit ihrem Installateur in Verbindung setzen, sofern noch nicht geschehen.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung.

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Rapex Wochenmeldung vom 26.08.2011

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 23 0857/11
Kategorie: Elektrische Geräte und Anlagen
Produkt: Elektrischer Wasserboiler
Beschreibung: Vertikale Montage, elektrischer Wasserboiler mit 60-120 Litern
Meldendes Land: Polen
Herkunftsland: Polen
Marke: Lemet
Typ / Artikel-Nr.: Modell: 8516 10 19
Barcode: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Korrekturmaßnahmen durch den Hersteller
  Der Rückruf betrifft Artikel die im Zeitraum von 01.06.2010 bis 09.08.2011 verkauft wurden
Art der Gefährdung: Feuer
  Es besteht Brandgefahr, da die schlechte Qualität der Stromkabel  möglicherweise zu einem Brand führen führen kann
Vorfälle: Vorfälle gemeldet
Entspricht nicht : der Low Voltage Directive (LVD)
Screenshot der Originalmeldung:  
   

 

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex