Erstickungsgefahr: Verkaufsverbot für Hammerbank „Pounding Doggy“

Bei dieser Spielzeug Hammerbank „Pounding Doggy“ besteht Erstickungsgefahr, weil sich die kleine Metallglocke leicht lösen kann und möglicherweise verschluckt werden könnte. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, daß die Atemwege blockiert werden. Die nachfolgende behördliche Meldung stammt aus den Niederlanden. Da jedoch viele Verbraucher, die in Grenznähe leben auch in den Niederlanden einkaufen und wir nicht ausschließen können, daß das Produkt auch auf dem deutschen Markt erhältlich war beachten sie bitte die folgende Rapex-Meldung

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 24.06.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 14 0579/11
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Hammerbank
Beschreibung: Hammerbank in Hundeform „Pounding Doggy“
Meldendes Land: Niederlande
Herkunftsland: Thailand
Marke: I’m Toy
Typ / Artikel-Nr.: Art.-Nr. 22059
GTIN (ehemals EAN-Nummer): 8850714220599
Art des Rückrufs / der Warnung: Verkaufsverbot und Korrekturmaßnahmen durch die Behörden
Art der Gefährdung: Erstickungsgefahr
Es besteht Erstickungsgefahr, weil  sich die kleine Metallglocke leicht lösen kann und möglicherweise verschluckt werden könnte. Schlimmstenfalls kann es dazu kommen, daß die Atemwege blockiert werden.
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und der einschlägigen europäischen Norm EN 71
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex