Rückruf: Aluminium Kaffeekocher von Valira

Es besteht Verbrennungsgefahr bei diesem Kaffeekocher von Valira. Wie das europäische Warnsystem RAPEX in der Wochenmeldung vom 15.04.2011 berichtet, wurden bereits 30 Unfälle dieser Art gemeldet Nach Informationen die uns Vorliegen, wurden diese Kaffeekocher auch in Deutschland verkauft.

Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Meldung

Dieses Gerät wurde auch in Deutschland in Verkehr gebracht

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Rapex Wochenmeldung vom 15.04.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

Weitere Informationen
Rapex Nummer: 19 0347/11
Kategorie: Küche / Kochgeschirr
Produkt: Kaffeekocher
Beschreibung: Aluminium-Kaffeemaschinen, in 3 -, 6 -, 9 – und 12-Tassen-Größe, Induktions-und Nicht-Induktion Modelle. Sie werden in Kartons, Schachteln verpackt angeboten
Meldendes Land: Spanien
Herkunftsland: Spanien
Marke: Valira
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
GTIN (ehemals EAN-Nummer): unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Der Rückruf betrifft alle Induktionsmodelle mit 6-Tassen (Ref. 1906/130 1899/141 und), 9-Tassen (ref.1909/130 und 1900/141), 12-Tassen (ref .1912/130 und 1901/141). Von den Nicht-Induktions Modellen, nur diejenigen die den Markennamen „Valira“ auf der Unterseite eingraviert haben betroffen
Art der Gefährdung: Verbrennungen
Es besteht die Gefahr von Verbrennungen, weil sich ein Ring lösen kann und dadurch Verbrühungsgefahr besteht
Vorfälle: Es wurden bereits 30 derartige Vorfälle berichtet
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
Screenshot der Originalmeldung:


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex

© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

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Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex