Rückruf: Kräuter Zahnpulver „Vicco Vajradanti“

Dieses Zahnpulver ist mikrobiologisch verunreinigt. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.

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 Rapex Wochenmeldung vom 21.01.2011

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2011

   
Weitere Informationen  
   
Rapex Nummer: 13 0039/11
Kategorie: Kosmetik
Produkt: Kräuter Zahnpulver „Vicco Vajradanti“
Beschreibung: Kunststoff-Flasche mit bedrucktem Etikett und gelbem Kunststoff Schraubverschluss. Die Öffnung ist mit Aluminium-beschichteter Kunststoff-Folie versiegelt. Die Verpackung enthält ein braunes feinkörniges Pulver mit helleren Bestandteilen, wahrscheinlich pflanzlichen Ursprungs. Geruch: Würzig, starker Geruch von ätherischen Ölen
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: Indien
Marke: Vicco
Typ / Artikel-Nr.: Batch Nr. 90 304430, MHD 02.12, 200 g Dose
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Mikrobiologisch
  Von diesem Produkt geht ein mikrobiologische Risiko aus, da Krankheitserregern (einschließlich Pseudomonas aeruginosa) und potenziell pathogene Organismen (einschließlich Klebsiella pneumoniae und Enterococcus faecium) bei einer Keimzahl von 5,4 * 105 KBE / g. vorhanden sind
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Kosmetik-Richtlinie 76/768/EWG
   


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU- Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2011

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2011 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments – einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex