Verbotene Weichmacher in Faschingsmaske Clowngesicht

Verbotene Weichmacher finden sich in der Faschingsmaske Clowngesicht. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung.


Rapex Wochenmeldung vom 29.10.2010

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 25 1583/10
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Karneval Maske – Lidex
Beschreibung: Karnevals Maske in Form eines Clowngesichts, in Klarsichtfolie verpackt
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Marke: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: art. Nr. 6-565
EAN-Nummer: 8100000099058
Art des Rückrufs / der Warnung: Import zurückgewiesen von den Zollbehörden
Art der Gefährdung: verbotene Weichmacher
  Von diesem Produkt geht ein chemisches Risiko aus, weil das Spielzeug 17 Gew.% Bis (2-ethylhexyl) phthalat (DEHP) und 0,317 Gew.% Dibutylphthalat (DBP) enthält
Entspricht nicht : der REACH-Verordnung
  Gemäß der REACH-Verordnung sind Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, während Phthalate DINP, DIDP und DNOP verboten sind, wenn das Spielzeug in den Mund von Kindern gelegt werden kann


Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.