Rückruf: Verletzungsgefahr bei Tragewanne des Brio Go Kinderwagens

Schlecht befestigte Tragegurte an der Tragewanne des Brio Go Kinderwagens und vier gemeldete Zwischenfälle sind Grund des Rückrufs. Die Gurte können ausreißen, wenn das Baby mit der Wanne getragen wird. Lesen Sie mehr in der dazugehörigen RAPEX-Wochenmeldung

Lesen Sie hierzu die umfangreiche Verbraucherinformation von BRIO >>


Rapex Wochenmeldung vom 25.06.2010

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2010

Weitere Informationen  
Rapex Nummer: 21 0971/10
Kategorie: Babyartikel und Kinder  Ausrüstung
Produkt: unbekannt
Beschreibung: BRIO Go Tragewanne / Kinderbett mit Tragegurten. Erhältlich in verschiedenen Farben. Hergestellt zwischen 2008 und 2009
Meldendes Land: Schweden 
Herkunftsland: unbekannt
Marke: Brio Go
Typ / Artikel-Nr.: 364460 17981461 XXXX
  Das X steht für vier Ziffern, wann der Kinderwagen hergestellt wurde, zum Beispiel 0923
EAN-Nummer: unbekannt
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwilliger Rückruf von den Verbrauchern
Art der Gefährdung: Verletzungen
  Es besteht die Gefahr von Verletzungen, weil die Tragegurte nicht ordnungsgemäß befestigt wurden und sich lösen können (Bild1). Sollte dies geschehen, wenn ein Baby in der Kinderwagen Tragewanne liegt, konnte das Baby herausfallen und schwere Verletzungen am Kopf oder am Körper erleiden. 4 Zwischenfälle wurden bereits gemeldet
Entspricht nicht : unbekannt
  unbekannt

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX)

http://ec.europa.eu/rapex
© Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2010

Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Deutsche Übersetzung: © CleanKids-Magazin, 2010 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.