Kinder werden mobil – Laufrad nicht im Straßenverkehr benutzen

(ck) – Schon im Alter von 2-Jahren brausen viele Kinder ihren Eltern und Großeltern mit dem Laufrad davon.In Wohngebieten wird sogar die Straße als Übungsgelände für die Kinder genutzt – und dies nur allzuoft ohne direkte Aufsicht der Eltern. Viele Eltern sehen das hohen Gefährdungspotential nicht, dem die Kinder damit ausgesetzt werden. Kommt es dann zum Unfall, ist das Entsetzen groß und Eltern droht in diesem Fall gar massiver Ärger mit der Justiz.

Laufräder haben im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen. Dazu gehört auch der Gehweg. Kinder sind schnell überfordert, wenn es darum geht auf Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer reagieren zu müssen.

Kinder sollten nur auf ebenen Flächen und sicherer Umgebung – etwa Hofeinfahrten oder Spielplätzen – aufs Laufrad steigen und das hat gute Gründe.

Kinder unter 8 Jahren sind noch nicht fähig, Geschwindigkeiten abzuschätzen. Sie können damit auch ein herannahendes Auto nicht als unmittelbare Gefahr erkennen. Jüngeren Kindern zwischen 3 und 4 Jahren ist es noch nicht möglich, ein stehendes von einem fahrenden Fahrzeug unterscheiden.  Auch meinen Kinder bis etwa 8 Jahren, dass wenn sie selbst ein Auto sehen können, der Fahrer sie auch erkennt.

Ablenkungssituationen spielen eine große Rolle in der Entstehung von Kinderunfällen.Denn bis etwa 7-8 Jahre können sie sich nicht in andere Verkehrsteilnehmer hineinversetzen und nehmen an, dass wenn sie selbst das Auto sehen können, der Fahrer sie auch erkennt. Ein gefährlicher Trugschluß

Auch auf nur leicht abschüssigem Gelände können für Kinder recht hohe Geschwindigkeiten mit dem Laufrad erreicht werden. Selbst wenn Sie als Eltern eine herannahende Gefahr dann erkennen, ist dann oft die Entfernung zum Kind und dessen Eigengeschwindigkeit zu groß um noch rechtzeitig eingreifen zu können.

Beispiel:
Ein 3-jähriger fährt 10 Tage lang immer nur eine ganz bestimmte Strecke auf dem Gehweg. Am 11. Tag rennt dann plötzlich ein Eichhörnchen über den Gehweg und Straße. Das Kind fährt ohne zu zögern dem Tier hinterher  und vom Gehweg in die Straße ein ohne auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten.

Tipps:
Auch auf dem Laufrad gilt: Nur mit Helm!
Sind sie mit dem Laufrad zum Spielplatz unterwegs gilt erst den Helm ab – dann spielen!

Die Straße – das gilt auch für Tempo 30 Zonen – ist kein Spielplatz!  Kinder mit Laufrad haben auf der Straße nichts verloren!

Lassen Sie ihren Sprößling nie unbeaufsichtigt auf dem Gehweg mit dem Laufrad fahren



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