EU-Richtlinie 88/378/EWG

Die EU-Richtlinie gilt für das Inverkehrbringen von Spielzeug in der Europäischen Gemeinschaft, den EFTA-Ländern (Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein) sowie einigen Drittstaaten, die ebenfalls die EU-Gesetzgebung anwenden. Das Inverkehrbringen darf von keinem  Mitgliedstaat der EU behindert werden, wenn die Produkte die CE-Kennzeichnung tragen, aus der hervorgeht, dass sie den wesentlichen Sicherheitsanforderungen...