VerbraucherService Bayern informiert über Widerspruch und Nutzung Die elektronische Patientenakte (ePA) steht seit dem 15. Januar 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Wer die Patientenakte für seine Daten nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. Am besten lässt sich das digitale D...
Es gilt das sogenannte Opt-out-Prinzip: Wer nicht widerspricht, ist automatisch dabei. Deshalb und aufgrund der Debatten über die Datensicherheit gab es zum Jahreswechsel viel Wirbel um die neue (digitale) elektronische Patientenakte. Seit über 20 Jahren wird sie geplant, nun ist sie da. Und gesetzl...
Die Verantwortlichen der elektronischen Patientenakte müssen die auf dem 38. Chaos Communication Congress demonstrierten Sicherheitslücken endlich schließen. Der Chaos Computer Club schließt sich einem offenen Brief an, in dem 28 Organisationen aus dem Gesundheitswesen und der Zivilgesellschaft Bund...
Bis die Rechte von Kindern und Jugendlichen in akzeptabler Weise verwirklicht sind, können wir Patienten und deren Eltern nur empfehlen, sich aktiv gegen die ePA zu entscheiden. Auf seinem Jahreskongress hat der Chaos Computer Club (CCC) schwerwiegende Sicherheitslücken in der elektronischen Patient...
2025 soll sie nun kommen, die elektronische Patientenakte (ePA) für alle und mit Widerspruchslösung. Bedeutet, alle erhalten sie und wer dies nicht möchte muss Widerspruch einlegen. Zum aktuellen Stand der ePA ist dies auch anzuraten. Hochsensible Gesundheitsdaten – vom Schwangerschaftsabbruch...












