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Neues EU-Gewährleistungslabel: Verbraucherrechte ab 27. September auf einen Blick

Die EU führt zwei unterschiedliche Kennzeichnungen ein, die Verbraucherinnen und Verbrauchern den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie verständlicher machen sollen. Das Label für die gesetzliche Gewährleistung weist auf die bestehenden Rechte gegenüber dem Verkäufer hin. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.

Das Label für freiwillige Herstellergarantien soll dagegen deutlich machen, dass es sich um eine zusätzliche Leistung des Herstellers handelt. Umfang, Dauer und Bedingungen können je nach Garantie unterschiedlich sein. Verbraucher sollten deshalb die Garantiebedingungen genau prüfen.

Wichtig: Eine freiwillige Herstellergarantie ersetzt nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte. Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig von einer zusätzlichen Garantie.

EU-Labels: Gewährleistung und Herstellergarantie erklärt

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler in der EU Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem einheitlichen Gewährleistungslabel über ihre gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Waren informieren. Das gilt im stationären Handel ebenso wie im Onlinehandel. Ein weiteres EU-Label, das sogenannte GARAN-Label, kennzeichnet eine etwaig vorhandene, freiwillige Herstellergarantie. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, was die neuen Labels bedeuten und worauf Verbraucher achten sollten.

Wer in der EU ein Produkt kauft, hat bei Mängeln gesetzliche Rechte gegenüber dem Verkäufer. Ab dem 27. September werden diese Rechte durch ein europaweit einheitliches Gewährleistungslabel leichter erkennbar. Das Label informiert bereits vor dem Kauf über die wichtigsten Aspekte der gesetzlichen Gewährleistung und weist unter anderem darauf hin, dass die Gewährleistungsfrist in den EU-Ländern unterschiedlich lang sein kann. Die EU-weite Mindestdauer beträgt für Neuware zwei Jahre.

Das neue Gewährleistungslabel kann Verbrauchern dabei helfen, ihre Rechte besser zu erkennen und einzuschätzen – gerade wenn sie bei einem Händler in einem anderen EU-Land einkaufen“, sagt Elisabeth Viering, Juristin beim EVZ Deutschland.

GewährleistungAb wann gilt das neue Gewährleistungslabel?

Die neue Informationspflicht gilt ab 27. September 2026 EU-weit im stationären Handel ebenso wie im Fernabsatz, etwa im Onlinehandel. Sie betrifft den Verkauf von physischen Waren an Verbraucher, einschließlich solcher mit digitalen Elementen (z. B. Smartphones, Kopfhörer etc.).

Eine Ausnahme von der Informationspflicht gilt für Geschäfte des täglichen Lebens im stationären Handel, die bei Vertragsschluss sofort erfüllt werden, etwa beim Kauf von Lebensmitteln oder Medikamenten.

Das Label muss gut sichtbar angebracht werden. Im Ladengeschäft kann es beispielsweise auf einem Poster oder in der Nähe der Kasse zu sehen sein. Im Onlinehandel muss es farbig dargestellt werden. Die Gestaltung ist europaweit vorgegeben und darf vom Händler nicht verändert werden. Gedruckt muss das Label mindestens DIN-A4-Größe haben.

Was sagt das Gewährleistungslabel aus?

Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware. Ein Mangel liegt z. B. vor, wenn die Ware nicht richtig funktioniert oder nicht der Beschreibung entspricht. Das Label weist unter anderem darauf hin,

  • dass die gesetzliche Gewährleistung für Neuware grundsätzlich mindestens zwei Jahre beträgt,
  • dass die genaue Dauer je nach EU-Land auch länger sein kann,
  • wann Verkäufer für einen Mangel haften,
  • wie der Verkäufer bei einem Mangel weiterhelfen muss und
  • was Verbraucher tun können, um ihre Rechte durchzusetzen.

Ein QR-Code führt zu weiterführenden Informationen in den einzelnen Ländern. Das Label selbst schafft keine neuen Rechte, sondern macht die bestehenden gesetzlichen Rechte leichter erkennbar.

Gewährleistung oder Garantie – wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden im Alltag häufig miteinander verwechselt. Die beiden neuen EU-Labels machen den Unterschied sichtbarer.

Die gesetzliche Gewährleistung besteht unabhängig davon, ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet. Sie richtet sich grundsätzlich gegen den Verkäufer und greift, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist.

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige, zusätzliche Leistung, die ein Hersteller anbieten kann.

Für bestimmte freiwillige, gewerbliche Haltbarkeitsgarantien gibt es ab dem 27. September 2026 zusätzlich das neue EU-GARAN-Label.

GARAN-LabelWas bedeutet das GARAN-Label?

Das GARAN-Label kennzeichnet eine freiwillige, gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Es muss verwendet werden, wenn die Garantie

  • für Verbraucher ohne zusätzliche Kosten gilt,
  • die gesamte Ware abdeckt und
  • mehr als zwei Jahre gültig ist.

Das GARAN-Label macht insbesondere die Dauer der Herstellergarantie sichtbar. Es muss um Angaben zur Marke beziehungsweise zum Hersteller, zur Modellkennzeichnung und zum Garantiezeitraum ergänzt werden.

Deckt die Haltbarkeitsgarantie beispielsweise nur einen Teil der Ware ab, darf das GARAN-Label nicht verwendet werden. In diesem Fall muss der Verbraucher auf andere Weise klar über die bestehende Garantie informiert werden.

Weitere Informationen:
– Mehr zum Thema Gewährleistung und Garantie
– EU-Durchführungsverordnung zu den neuen Labels

 

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland | www.evz.de

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