Smart Glasses sind intelligente Brillen, die weit mehr können als herkömmliche Seh- oder Sonnenbrillen. Je nach Modell verfügen sie über integrierte Kameras, Mikrofone, Lautsprecher und teilweise über ein Display oder einen KI-Assistenten. Mit diesen smarten Brillen lassen sich beispielsweise Fotos und Videos aufnehmen, Musik hören, Telefonate führen oder Sprachbefehle nutzen. Einige Modelle können fremdsprachige Texte übersetzen, Informationen zur Umgebung liefern oder Navigationshinweise anzeigen. Welche Funktionen verfügbar sind, hängt natürlich immer vom jeweiligen Modell ab.
Thema Datenschutz
Da Smart Glasses äußerlich oft kaum von gewöhnlichen Brillen zu unterscheiden sind, besteht für Personen in der Umgebung immer die Gefahr unbemerkter Foto- und Videoaufnahmen. Wer andere Personen aufnimmt oder Aufnahmen veröffentlicht, muss die geltenden Datenschutz– und Persönlichkeitsrechte beachten. Besonders in Schulen, am Arbeitsplatz oder in sensiblen Bereichen ist ein verantwortungsvoller Umgang wichtig. Welche Risiken bestehen, darüber klärt die Verbraucherzentrale NRW auf.
Welche Risiken bergen Smart Glasses?
Drei Fragen an Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW
Sie können alles erfassen, wo sich der Blick hinwendet, und deshalb die Umgebung deutlich unauffälliger aufnehmen als Smartphones: sogenannte Smart Glasses. Die Brillen mit oder ohne Stärke sind je nach Modell mit hochwertigen Kameras, mehreren Mikrofonen, Lautsprechern, Sprachsteuerung, KI-Funktionen und Kopplungsmöglichkeiten mithilfe einer Begleit-App ausgestattet. Doch der Einsatz kann erhebliche Risiken für Datenschutz und Privatsphäre mit sich bringen – auch für Träger:innen selbst. Die Forderungen nach klaren Grenzen für den Einsatz der sogenannten „Spannerbrillen“ werden lauter. Was müssen Verbraucher:innen mit Blick auf Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte beachten? Die Juristin und Datenschutzexpertin Christine Steffen ordnet Smart Glasses aus verbraucherrechtlicher Perspektive ein.
Was sollten Verbraucher:innen vor dem Kauf und der Nutzung von Smart Glasses wissen?
Vor dem Kauf sollten sich Verbraucher:innen genau informieren, welche Funktionen ein Modell hat. Wichtig ist, ob Dritte zuverlässig erkennen können, wenn sie aufgenommen werden. Ein eingebautes LED-Licht, das je nach Entfernung, Blickwinkel und Lichtverhältnissen kaum oder gar nicht zu erkennen ist, birgt Risiken für die aufgenommenen Personen und kann ein Haftungsrisiko für die Träger:innen der Brille darstellen. Diese können haften, wenn sie durch Aufnahmen die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen. Außerdem können sie selbst datenschutzrechtlich verantwortlich sein. Verbraucher:innen sollten vor der Nutzung auch die Begleit-App prüfen: Ist die Verwendung personenbezogener Daten für das KI-Training aktiviert, sollten sie diese Funktion vorsorglich deaktivieren, um ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Welche Daten sammeln Smart Glasses und was passiert damit?
Je nach Modell nehmen Smart Glasses Bilder, Videos und Ton auf. Über mehrere Mikrofone können Gespräche aufgezeichnet werden. Bei Videoaufnahmen kann der Ton sogar aus einer Entfernung von bis zu zwei Metern aus verschiedenen Richtungen und Höhen klar erfasst werden. Bilder und Videos können Personen zeigen, die etwa anhand ihrer Gesichtszüge identifizierbar sind. Hinzu kommen Sprachbefehle zur Steuerung der Smart Glasses und Anfragen an KI-Dienste, die über die Begleit-App laufen. Auch Transkripte, Audiomitschnitte und Antworten können im Nutzerkonto gespeichert werden. Darüber hinaus erfassen die Geräte Metadaten, etwa wann und wo eine Aufnahme stattgefunden hat sowie Angaben zum Nutzungsverhalten, zu verknüpften Geräten und zu Accounts. Die erhobenen Daten und Spracheingaben können auch für das Training von KI-Systemen verwendet werden. Die persönlichen Informationen der Nutzenden und aufgenommenen Personenwerden somit für kommerzielle Zwecke genutzt.
Was müssen Nutzer:innen beachten, wenn sie Smart Glasses nutzen?
Wer Smart Glasses trägt, sollte besonders darauf achten, andere Menschen nicht unbemerkt aufzunehmen. Vor allem außerhalb des Freundes- und Familienkreises sollte die betroffene Person vor dem Start der Aufnahme deutlich darauf hingewiesen werden, etwa in Form einer mündlichen Ansprache. Es sollte möglichst die Zustimmung der betroffenen Personen eingeholt werden. Geraten andere Personen ins Bild, sollten Nutzende die Kamera abwenden oder die Aufnahme stoppen. Bei der Veröffentlichung von Aufnahmen, etwa in sozialen Netzwerken, ist besondere Vorsicht geboten. Dafür müssen die abgebildeten Personen in der Regel zustimmen. An sensiblen Orten sollten Nutzende keine Aufnahmen anfertigen, zum Beispiel in Saunen, im Schwimmbädern, Gotteshäusern, Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen, Kitas und Schulen. Auch ein Hausverbot kann das Tragen der Brille untersagen.
Wichtig: Heimliche Tonaufnahmen nicht öffentlich gesprochener Worte können strafbar sein. Gleiches gilt für bestimmte Bildaufnahmen, etwa in Wohnungen oder wenn sich Menschen in einer hilflosen Lage befinden.
Nach Einschätzung der Datenschutzaufsichtsbehörden ist eine datenschutzkonforme Nutzung je nach Brillenmodell kaum möglich. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW darf die Verantwortung für die rechtskonforme Nutzung von Smart Glasses jedoch nicht allein bei den Nutzenden liegen. Die Anbieter sind in der Pflicht, Geräte und Anwendungen so zu konzipieren und voreinzustellen, dass sie die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ einhalten. Das bedeutet, dass sie den Datenschutz bereits bei der Entwicklung berücksichtigen und standardmäßig datenschutzfreundliche Einstellungen aktivieren.
Weitere Informationen:
- Alles rund um Apps und Datenschutz:
www.verbraucherzentrale.nrw/node/6431 - Datenschutzrechtlicher Prüfbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
https://datenschutz-hamburg.de/news/ray-ban-meta-ai- glasses-hmbbfdi-legt- technischen-und- datenschutzrechtlichen- pruefbericht-vor
Quelle: Verbraucherzentrale NRW


















