Mit dem Recht auf Reparatur hat die Europäische Union die Weichen dafür gestellt, dass defekte Elektrogeräte künftig einfacher und günstiger repariert werden können. Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Hersteller bestimmter Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Fernseher sind bereits verpflichtet, Ersatzteile über mehrere Jahre bereitzustellen. Künftig sollen Verbraucher auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung leichter eine Reparatur in Anspruch nehmen können.

Das Recht auf Reparatur soll zudem den Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturanleitungen und unabhängigen Werkstätten verbessern. Verbraucher profitieren dadurch von längeren Nutzungszeiten ihrer Geräte und können Kosten für Neuanschaffungen sparen.
Die neuen Regelungen sind Teil der europäischen Strategie für mehr Nachhaltigkeit und eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft.
VerbraucherService Bayern begrüßt Recht auf Reparatur
Seit Juli 2024 ist in der EU die „Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ in Kraft und muss bis zum 31. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) begrüßt diesen wichtigen Schritt hin zu einem nachhaltigeren Konsum durch die Förderung von Reparaturen. Das neue Gesetz verpflichtet Hersteller, ihre Geräte so zu produzieren, dass eine Reparatur zu einem angemessenen Preis möglich ist.
Eine Rückkehr zu Reparaturen defekter Produkte ist ein bedeutender Bestandteil der Kreislaufwirtschaft: Ressourcen werden geschont, die Versorgungssicherheit mit Rohstoffen verbessert und das Abfallaufkommen reduziert. Zugleich stärkt es die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. „Die neuen Regelungen bedeuten nicht, dass Reparaturen kostenlos sind. Sie stellen jedoch sicher, dass Ersatzteile über viele Jahre verfügbar bleiben und Hersteller Reparaturen nicht durch technische oder organisatorische Hürden erschweren können“, weiß Kirsten Bähr, Umweltreferentin beim VSB. Dadurch steigen die Chancen, dass sich eine Reparatur auch noch nach mehreren Jahren wirtschaftlich lohnt und sich Geräte länger nutzen lassen.
Nach den neuen Regelungen müssen Produkte, die unter die Ökodesign-Verordnung fallen, reparierbar konstruiert sein. Das sind Elektrogeräte wie beispielsweise Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones. Alltagsgeräte wie Kaffeemaschinen und Kopfhörer fallen allerdings bisher nicht darunter. Das Recht auf Reparatur soll auch für bestimmte Produktgruppen gelten, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes gekauft wurden. Die vorgesehene Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Falle einer Reparatur gilt jedoch nur für nach der neuen Regel gekaufte Produkte.















