Ein Umzug bedeutet Stress pur: Kisten packen, Möbel abbauen, Verträge kündigen und Behördengänge erledigen. Inmitten dieses Chaos ist der Nachsendeauftrag eine der wichtigsten Aufgaben, damit wichtige Post wie Rechnungen, Behördenbriefe oder Bankmitteilungen den Weg in das neue Zuhause findet.
Verbraucherinnen und Verbraucher landen häufig über Suchmaschinen auf Webseiten, die wie offizielle Angebote wirken – tatsächlich verlangen sie jedoch überhöhte Gebühren für eine Leistung, die bei der Deutschen Post deutlich günstiger erhältlich ist. Die Masche ist perfide, rechtlich oft in einer Grauzone und für Betroffene vor allem eins: Sehr TEUER
Verbraucherschützer warnen deshalb seit Jahren vor sogenannten Vermittlungsportalen für Nachsendeaufträge. Viele Betroffene merken erst nach der Bestellung, dass sie unnötig viel Geld bezahlt haben.
Die Masche: Täuschend echtes Design und teure „Servicegebühren“
Das Geschäftsmodell dieser Anbieter basiert auf optischer Täuschung. Wer bei Google oder anderen Suchmaschinen nach Begriffen wie „Nachsendeauftrag Post“ oder „Post nachsenden“ sucht, stößt ganz oben in den Suchergebnissen auf Anzeigen. Diese sind meist als Anzeige („Gesponsert“) gekennzeichnet, fallen im digitalen Alltagstrubel aber kaum auf.
- Optische Parallelen: Die Webseiten der Drittanbieter nutzen oft die typischen Farben Gelb und Grau oder ein unaufgeregtes, behördlich wirkendes Design.
- Irreführende Begrifflichkeiten: Mit Formulierungen wie „Nachsende-Service für Ihren Umzug“ oder „Ihr Post-Nachsendeauftrag online“ wird suggeriert, dass es sich um das offizielle Portal der Deutschen Post AG handelt.
- Das Geschäftsmodell: Die Firmen leiten die Daten des Kunden im Grunde nur an die Deutsche Post weiter. Für diese rein mechanische Weiterleitung verlangen sie jedoch saftige „Service-“ oder „Bearbeitungsgebühren“.
Der Preisvergleich: So tief müssen Opfer in die Tasche greifen
Während der originale Nachsendeauftrag der Deutschen Post zu transparenten, moderaten Preisen angeboten wird, verlangen die Trittbrettfahrer oft das Drei- bis Vierfache.
Verbraucher zahlen hier also ein enormes Aufgeld für eine Dienstleistung, die sie mit wenigen Klicks auf der echten Post-Webseite selbst hätten erledigen können. Der eigentliche Service der Post ist in dem teuren Paket der Drittanbieter zwar meist enthalten, doch die Vermittlungsgebühr steht in keinem Verhältnis zur Leistung.
Warum ist das legal? Die rechtliche Grauzone
Viele Betroffene fragen sich nach dem Blick auf den Kontoauszug entsetzt, warum solche Seiten nicht längst verboten sind. Die Antwort liegt im deutschen Vertragsrecht:
Der Dienstleistungs-Trick: Die Anbieter erbringen theoretisch eine Leistung. Sie nehmen die Daten des Kunden entgegen und buchen damit im Namen des Kunden den echten Auftrag bei der Post. Solange die Preise (wenn auch versteckt im Kleingedruckten oder am Ende des Bestellprozesses) auf der Webseite genannt werden, handelt es sich rein rechtlich oft um einen gültigen Dienstleistungsvertrag.
Erst wenn Preise komplett verschwiegen werden oder die Seite explizit mit geschützten Logos (wie dem Post-Horn) wirbt, liegt ein klarer Rechtsverstoß vor. Die Betreiber der Fake-Seiten bewegen sich jedoch meist haarscharf an der Grenze der Legalität.
4 goldene Regeln: So schützen Sie sich vor der Abzocke
Damit der Umzug nicht schon mit einer teuren Enttäuschung beginnt, sollten Sie bei der Online-Buchung folgende Punkte beachten:
- Die URL prüfen: Achten Sie penibel auf die Adresse in der Browserzeile. Die offizielle Adresse lautet www.deutschepost.de. Tauchen im Namen Begriffe wie „nachsende-service-online“, „post-umzug“ oder seltsame Endungen auf, ist Vorsicht geboten.
- Suchergebnisse hinterfragen: Klicken Sie nicht blind auf die ersten Treffer bei Google. Einträge, die mit „Gesponsert“ oder „Anzeige“ markiert sind, führen besonders häufig zu Drittanbietern.
- Das Impressum checken: Ein Blick ins Impressum entlarvt die Trittbrettfahrer sofort. Steht dort nicht die Deutsche Post AG, sondern eine unbekannte GmbH oder gar eine Firma mit Sitz im Ausland, brechen Sie den Vorgang ab.
- Preise vergleichen: Wenn für einen sechsmonatigen Nachsendeauftrag plötzlich Beträge von über 50 Euro aufgerufen werden, befinden Sie sich garantiert auf der falschen Webseite.
Das Kind ist in den Brunnen gefallen – Was können Betroffene tun?
Wenn Sie die Zahlung bereits geleistet haben und den Betrug bemerken, sollten Sie schnell handeln:
- Widerruf erklären: Da es sich um ein Online-Geschäft handelt, steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Das Problem: Viele Anbieter lassen sich beim Bestellvorgang bestätigen, dass sie sofort mit der Ausführung der Dienstleistung beginnen sollen, wodurch das Widerrufsrecht vorzeitig erlischt. Ein Versuch ist es dennoch wert.
- Zahlung stoppen / anfechten: Bei Zahlungen via PayPal oder Kreditkarte kann versucht werden, den Käuferschutz einzuschalten oder das Geld wegen arglistiger Täuschung zurückzubuchen.
- Verbraucherzentrale informieren: Melden Sie den Vorfall der Verbraucherzentrale. Je mehr Beschwerden eingehen, desto eher können die Verbraucherschützer die Anbieter wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens abmahnen.


















