Energy Sharing: Solarstrom an Nachbarn verkaufen
Energy Sharing bedeutet, dass mehrere Haushalte oder Personen gemeinsam erzeugten Solarstrom teilen und nutzen. Zum Beispiel produziert eine Photovoltaikanlage Strom, der innerhalb einer Nachbarschaft, eines Mehrfamilienhauses oder einer Energiegemeinschaft verteilt wird. Ziel ist es, mehr lokalen Ökostrom zu nutzen, Kosten zu senken und die Energiewende zu fördern.
Neue gesetzliche Regelungen erleichtern den lokalen Austausch
In Deutschland sind aktuell über fünf Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb: Ein großes Potenzial für die Energiewende. Denn ein wesentlicher Teil des erzeugten und nicht verbrauchten Stroms fließt ins Netz und wird vergütet. Ab dem 1. Juni 2026 gibt es nun eine weitere Option: Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, darf Solarstrom ohne umfangreiche bürokratische Vorgaben an seine Nachbarn abgeben. Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. (VSB) zeigt und bewertet die neuen Möglichkeiten des „Energy Sharing“.
Ab dem 1. Juni 2026 ermöglicht der Gesetzgeber allen, die eine Photovoltaik-Anlage betreiben, den lokal erzeugten Strom direkt mit einem oder mehreren Nachbarn zu teilen. Mit der Neuregelung im Energiewirtschaftsgesetz entsteht erstmals eine rechtliche Grundlage für das Energy Sharing. Sie erlaubt es, nicht nur erneuerbaren Strom innerhalb lokaler Energiegemeinschaften gemeinsam zu nutzen. Wer den Strom abgibt, darf außerdem ein angemessenes Entgelt hierfür vereinbaren. Damit Strommengen richtig zugeordnet werden können, funktioniert Energy Sharing nur dann, wenn alle beteiligten Haushalte mit intelligenten Messsystemen, Smart Meter genannt, ausgestattet sind.
„Selbst erzeugten Solarstrom an Nachbarn abzugeben, kann sich als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren. Ein Teil der Einnahmen aus der nachbarschaftlichen Abgabe des Stroms muss allerdings an den örtlichen Verteilnetzbetreiber abgeführt werden“, so Bernd Brendel, VSB-Energieberater. In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing 11 bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von etwa 30 Cent pro Kilowattstunde ist Energy Sharing trotzdem interessant.
Fragen zum Thema erneuerbare Energien beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern. Sie ist je nach Angebot kostenfrei oder kostenpflichtig (40 Euro). Die Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weitere Infos unter Energy Sharing – Solarstrom an Nachbarn verkaufen – Energie – VerbraucherService Bayern
Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

