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Neues Telekommunikationsgesetz – Rückerstattung bei langsamer Internetverbindung

Neues Telekommunikationsgesetz stärkt Verbraucher*innen

Wer kennt das nicht: Das neue superschnelle Internet zu Hause hält nicht, was das anbietende Unternehmen verspricht. Immer wieder kommt es zu Verzögerungen bei den Up- und Downloads. Ab dem 1. Dezember 2021 greift die Neufassung des Telekommunikationsge­setzes (TKG), die laut VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) endlich spürbare Verbes­serungen und mehr Rechte für die Verbraucher*innen bietet.

Bild von mohamed Hassan auf Pixabay 

Neben anderen wichtigen Änderungen ist nach Auffassung von Ludwig Wagner-Limbrunner, Jurist beim VSB, insbesondere das neu in das Gesetz aufgenommene Minderungsrecht hervor­zuheben: „Die Verbraucher*innen haben demnach das Recht, beim Abweichen der tatsächlichen von der ver­traglich zugesagten Internetbandbreite einen Rückerstattungsanspruch hinsichtlich zu viel bezahlter Entgeltanteile geltend zu machen. Ein entsprechender Grund zur Minderung liegt demnach bei an­haltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen vor“.

Nach den Vorstellungen der Bundesnetzagentur können die monatlichen Kosten unter ver­schiedenen Voraussetzungen gemindert werden:

–     Wenn an zwei Tagen nicht mindestens einmal 90 Prozent maximalen Geschwindigkeit, wie sie vertraglich vereinbart wurde, erreicht wird.

–    Wenn in 90 Prozent der Messungen nicht die normalerweise vorliegende Geschwindigkeit er­reicht wird.

–    Wenn an zwei Tagen die minimale Geschwindigkeit, wie sie vertraglich vereinbart wurde, un­terschritten wird.

„Zu beachten ist, dass bestimmte vertragliche Sonderleistungen wie beispielsweise bestimmte Vi­renschutzprogramme oder TV-Pakete vom Minde­rungsrecht nicht erfasst werden und daher bei der Herabsetzung des Entgelts nicht zu berücksichti­gen sind“, so Wagner-Limbrunner. „Zudem fehlen derzeit noch entsprechende Kri­terien für Inter­netverbindungen, die über den Mobilfunk laufen“.

Weiterführende Informationen finden Sie im VSB-Tipp.

Quelle: VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
Internet: verbraucherservice-bayern.de

 

Bild/er: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

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