Erhöhte Nickellässigkeit bei Spieluhr-Dose „BabyGlück“ von Coppenrath

Das europäische Schnellwarnsystem RAPEX informiert über erhöhte Nickellässigkeit bei dem Produkt „Spieluhr-Dose BabyGlück“ von Coppenrath – Die Spiegelburg. 

Nickel ist mit der Nickeldermatitis der häufigste Auslöser für Kontaktallergien, in Deutschland sind schätzungsweise 1,9 bis 4,5 Millionen Menschen gegen Nickel sensibilisiert.

Wir empfehlen, das Spielzeug nicht weiter zu verwenden und in den jeweiligen Verkaufsstellen zu reklamieren.

 

Du weißt, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de


Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Wochenreport 1 vom 06.01.2017

[dhr]

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Wochenmeldung: 01 / 2017
Rapex Nummer: A12/1777/16
meldender Mitgliedsstaat: Deutschland
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Spieluhr-Dose
Marke: Coppenrath – Die Spiegelburg
Name: Spieluhr-Dose BabyGlück
Artikelnummer: Art. n° 11721
Lot- oder Chargennummer: unbekannt
Barcode / EAN / GTIN: 4029753117212
Beschreibung: Spieldose aus bunt beschichtetem Metall, Metallkurbel mit Kunststoffgriff; Loses Etikett
Herkunftsland: Hong Kong
Produktrisiko: Die Menge an Nickel, die durch die Kurbel auf der Spieldose freigesetzt wird, ist zu hoch (8.6 µg/cm²/ Woche). Nickel ist ein starkes Sensibilisierungsmittel und kann allergische Reaktionen hervorrufen, wenn es in Gegenständen vorhanden ist, die direkt und dauerhaft mit der Haut in Berührung kommen
Risikoeinstufung: ernst 
Weiteres: Produkt entspricht nicht der REACH-Verordnung.
Maßnahmen: Rücknahme des Produkts aus dem Markt (Von: Importeur)

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2017

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2017

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 



Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2017 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

Verbraucherinformation Fehlanzeige!
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

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