Achtung: Erstickungsgefahr bei Plüsch Teddybär von Zeeman

Dieser Plüsch-Teddy von Zeeman ist nichts für Kleinkinder. Französische Behörden haben den Bär untersucht und festgestellt, dass die Nähte nicht den Anforderungen entsprechen. Kinder könnten so an das Füllmaterial gelangen und dieses verschlucken oder einatmen, wodurch die Atemwege blockiert werden könnten. Schlimmstenfalls droht die Erstickung

zeeman

Vorhandene Bärchen sollten umgehend aus der Reichweite von Kleinkindern entfernt werden. Grundsätzlich sollten Spielzeug und Kuscheltiere von Kleinkindern regelmäßig auf Veränderungen oder Defekte hin kontrolliert werden

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

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RAPEX – Wochenreport 39 vom 03.10.2014

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf Meldung im Original
Rapex Nummer: 68 A11 / 0075/14
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: Niederlande
Kategorie: Spielwaren
OECD Portal Kategorie: 86000000
Produkt: Teddybär
Marke: Zeeman
Name: unbekannt
Beschreibung: Plüschtier in Form eines Bären mit einem Band um den Hals
Typ / Artikel-Nr.: C56187 – A56187 – 051400
Barcode: 871197561879
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Erstickungsgefahr
  Die Nähte sind nicht ausreichend. Kinder gelangen so einfach an das faserige Füllmaterial. Wenn das Fasermaterial in den Mund gelangt, könnten kleine Kinder ersticken.
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme des Produkts vom Markt
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeugrichtlinie und der europäischen Norm EN 71-1

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

Lizenznummer: LP-028-DE

Wöchentliche Übersichten der RAPEX-Meldungen, kostenlos in Englischer Sprache veröffentlicht auf http://ec.europa.eu/rapex, © Europäische Union, 2005 – 2014

Die in dieser wöchentlichen Übersicht veröffentlichten Informationen wurden von den offiziellen Kontaktstellen der EU- und EFTA-EWR-Mitgliedstaaten mitgeteilt. Gemäβ Anhang II Ziffer 10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG), ist der meldende Mitgliedstaat für die Informationen verantwortlich. 

Die Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Korrektheit der bereitgestellten Informationen.

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments!

 

 


Verbraucherinformation Fehlanzeige!
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