Rückruf: Zauberstifte "Magic Pens" von Creactiva
Die französischen Behörden melden einen hohen Kupferanteil in der braunen Farbe dieser Zauberstifte von Creactiva. Die betroffenen Stifte stammen aus Italien, werden aber über Deutschland in den Handel gebracht
UPDATE 24.04.14 Creactiva hat uns heute mitgeteilt, dass via telefonischer Vorabinformation des vom Unternehmen mit Untersuchung des Stiftes beauftragten TÜV ein Kupfergehalt nicht nachweisbar war! UPDATE: Von den Behörden in Frankreich wurde das Produkt bereits im Frühjahr getestet. Von diesem Test hat Creactiva leider nur verspätet von einem französischen Kunden erfahren, jedoch nicht offiziell von französischen oder deutschen Behörden. Das Unternehmen bedauert sehr, dass es bis heute keinerlei Informationen von offizieller Seite zu diesem Vorgang erhalten hat und damit eine Möglichkeit rechtzeitig Stellung zu nehmen, nicht ermöglicht wurde. Creactiva hat hierzu nun eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht! |
Kupferverbindungen kommen unter anderem in Farbpigmenten und als Toner zum Einsatz.
Die toxische Wirkung entsteht dadurch, dass Kupferionen an Thiolgruppen von Proteinen binden und Lipide der Zellmembran peroxidieren, was zur Bildung von freien Radikalen führt, welche die DNA und Zellmembranen schädigen. Beim Menschen führt das beispielsweise im Fall von Morbus Wilson (Kupferspeicherkrankheit) zu Schädigungen der Organe mit einem hohen Kupferüberschuss (wikipedia)
Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de
Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt
RAPEX – Report 15 vom 18.04.2014
[dhr]
Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht
Meldung im Original | |
Rapex Nummer: | 1 A12/0536/14 |
Meldendes Land: | Frankreich |
Herkunftsland: | Italien |
Kategorie: | Spielzeug |
OECD Portal Kategorie: | 86000000 – Spielzeug / Spiele |
Produkt: | Filzstifte |
Marke: | Creactiva |
Name: | unbekannt |
Beschreibung: | Bunte Box mit 20 Stiften, davon 10 Zauberstifte (wechselnde Farben) und 10 Farbstifte. |
Typ / Artikel-Nr.: | Modellnummer: 41231-26502 |
Barcode: | 4260104051117 |
GTIN / EAN-Nummer: | unbekannt |
Art der Gefährdung: | Chemisch / Kupfer |
Es besteht ein chemisches Risiko, da die braune Farbe eine übermäßige Menge an Kupfer (Messwert: 309 mg / kg) enthält | |
Art des Rückrufs / der Warnung: | Freiwillige Maßnahmen:Rücknahme des Produkts vom Markt, Rückruf der Produkt vom Endverbraucher Zerstörung des Produkts |
Vorfälle: | unbekannt |
Entspricht nicht : | der Spielzeugrichtlinie und der Europäischen Norm EN 71-3 |
RAPEX InfoDas Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia). RAPEX LizenzvereinbarungBild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014
Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle. Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments! |
* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung
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