Gesundheitsgefahr: Extreme Chrom VI Werte in Damenschuhen von Jumex

2014-w4_14605-2fDiese Damenschuhe der Marke Jumex enthalten extrem hohe Werte an Chrom VI. Das meldet das europäische Schnellwarnsystem Rapex in der Wochenmeldung 04-2014. Zusätzlich zu erhöhter Toxizität und krebserregenden Eigenschaften verfügen Chrom VI-Verbindungen auch über ein außerordentlich hohes allergenes Potential.

Gemessen an der Häufigkeit des Auftretens von Sensibilisierungen zählt Chrom (VI) zu den wichtigsten Allergenen. Seine Allergie auslösende Wirkung bei Kontakt mit der Haut ist seit langem bekannt. Für die Betroffenen hilft dann nur, jeden Kontakt mit dem Allergie auslösenden Stoff zu vermeiden. Allerdings ist dies ist nicht immer möglich, da Verbraucher Chrom (VI)-Rückstände nicht erkennen können.

Chrom (VI) ist in vielen Gegenständen des täglichen Bedarfs enthalten: in Farbmitteln für Textilien, Farben und Lacken, Holzschutzmitteln und Lederwaren. Letztere stellen eine der wesentlichen Ursachen für die Sensibilisierung gegenüber Chrom (VI) und der Erkrankung an allergischen Hautekzemen dar. Verbraucher können vor allem durch das Tragen von Lederbändern für Armbanduhren, das Barfußtragen von Lederschuhen oder über Lederhandschuhe mit Chrom (VI) in Kontakt kommen.

Jumex Schuhe werden bundesweit verkauft, sind aber auch über Onlinehändler erhältlich!

Viele weitere Modelle der Marke JUMEX ebenfalls mit Chrom VI Belastung >>

[wpfmb type=’warning‘ theme=1]Die betroffenen Modelle sollten NICHT weiter getragen werden![/wpfmb]

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 04 vom 31.01.2014

[dhr]

 

Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014 – Bilder anklicken für Detailansicht

pdf-ico Meldung im Original
Rapex Nummer: 40 A12/0162/14
Meldendes Land: Deutschland
Herkunftsland: China
Kategorie: Bekleidung, Textilien und Modeartikel
OECD Portal Kategorie: 63000000 – Footwear
Produkt: Damenschuhe / Ballerinas
Marke: JUMEX
Name: unbekannt
Beschreibung: Korallenfarbene Damen-Schuhe, mit Schleifenpplikation auf der Vorderseite; Futter und Decksohle in hellbraunen Leder, braun Außensohle,
Typ / Artikel-Nr.: Style No HP8464, Colour Coral, Size 38
Barcode: unbekannt
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Chemisch / Chrom VI
  Es besteht ein chemisches Risiko, da bis zu 83,2 mg/kg Chrom VI im Leder enthalten ist
Art des Rückrufs / der Warnung: Freiwillige Maßnahmen: Rücknahme der Produkte vom Markt 
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : unbekannt

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

RAPEX Lizenzvereinbarung

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2014

  • Lizenznummer: LP-028-DE

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2014 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2014 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter:

Verbraucherinformation Fehlanzeige!

* Die Bewertung bezieht sich auf die Information des Unternehmens zu dieser Meldung 

mzt

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