Wie Eltern Filesharing Abmahnungen vermeiden

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Von Rechtsanwalt Sören Siebert (eRecht24) – Eltern fallen oft aus allen Wolken, wenn sie im Briefkasten eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing entdecken. Der Grund: Ihre Kinder haben heimlich über ihren PC Musik oder Videos über Tauschbörsen „gesaugt“. Vielen Eltern und Kindern ist diese Gefahr nicht bewusst. Wir klären Sie daher im Rahmen der Aktion „Filme, Musik & Spiele ja – Abmahnung Nein!“ auf. Dabei kommen wir auch auf die aktuellen Streaming-Abmahnungen durch Urmann & Collegen zu sprechen.

Wie Eltern Filesharing Abmahnungen vermeiden

Was ist Filesharing?

Unter Filesharing versteht man den Tausch von Dateien übers Internet. Dabei kann es sich um Musikdateien, Videodateien von Filmen oder Dateien von Computerspielen handeln. Der Austausch unter den Nutzern vollzieht sich über Filesharing-Netzwerke.

Filesharing muss für sich genommen nichts Illegales sein. Anders ist das jedoch, wenn dies ohne Zustimmung des Rechteinhabers geschieht. Dies ist leider häufig der Fall, vor allem wenn es um aktuelle Musik aus den Charts oder Kinofilme geht. In diesem Fall begeht Ihr Kind eine Urheberrechtsverletzung. Das gilt auch, wenn ihm nicht die fehlende Zustimmung bekannt ist.

Hier drohen schwerwiegende zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Oftmals stehen die Eltern am Pranger und müssen Abmahnkosten erstatten und hohe Schadensersatzforderungen begleichen. Aufgrund der Störerhaftung kann der Abmahner sich häufig an sie halten. Das gilt aber nicht immer.

Worauf Eltern achten sollten

Diesen Ärger können Eltern nur dadurch vermeiden, dass sie ihren PC hinreichend überwachen und ihn gezielt auf illegale Filesharing-Software durchsuchen. Am besten ist es jedoch, wenn Sie Ihr Kind ins Vertrauen ziehen und aufklären. Hierzu sollten Sie jedoch das nötige technische und rechtliche Hintergrundwissen besitzen.

Wir erklären Ihnen im Detail wie Sie dahinter kommen, ob Ihr Kind Filesharing betreibt. Ebenso klären wir Eltern darüber auf, wie sie sich nach einer Abmahnung verhalten sollen und inwieweit sie haften. Übrigens: Auch Unschuldige können ins Visier der Abmahner geraten. Wir weisen auf einige legale Alternativen hin, bei denen Eltern nichts zu befürchten brauchen.

Näheres erfahren Sie im Ratgeber

Dies alles erfahren Sie in dem von mir verfassten umfangreichen Ratgeber „Filesharing und Abmahnungen: Ein Ratgeber für Eltern“, der sich auf dem Portal eRecht24 befindet. Im Falle einer Abmahnung sollten Sie keinesfalls in Panik geraten und etwa vorschnell eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Beitrag zu Streaming-Abmahnungen

Den aufgrund der aktuellen Streaming-Abmahnwelle durch Urmann & Collegen erstellten Beitrag Abmahnungen und Streaming finden Sie hier.

(Sören Siebert)

Bild: Pixabay – Lizenz: Public Domain CC0

mzt

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