Rückruf: Blei und Erstickungsgefahr bei Nachzieh Holz Xylofon "Pinocchio"

Die französischen Behörden melden dieses Holz  Xylofon Pinocchio gleich wegen mehrerer Mängel. Zum Einen finden sich Chrom und Blei in den Farben und zum Anderen können sich Kleinteile lösen, die von Kleinkindern verschluckt werden könnten und schlimmstenfalls zum Ersticken führen.

Blei, Chrom und verschluckbare Kleinteile in dem Holz-Xylophon

Dieses Produkt gehört auf keinen Fall in die Hände von Kindern sondern auf den Müll!

Sie wissen, wo dieses Produkt verkauft wurde? recall@cleankids.de

 

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission veröffentlicht Informationen zu folgendem Produkt

RAPEX – Report 50 vom 14.12.2012

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Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012 – Bilder anklicken für Detailansicht

Rapex Nummer: 10 A12/1852/12
Meldendes Land: Frankreich
Herkunftsland: Italien
Kategorie: Spielzeug
Produkt: Holz-Xylophon Pinocchio
Marke: Bartolucci
Beschreibung: unbekannt
Typ / Artikel-Nr.: unbekannt
Barcode: 8 000 000 0060 28
GTIN / EAN-Nummer: unbekannt
Art der Gefährdung: Verschluckbare Kleinteile / Chemisch
 

Das Produkt hat kleine Teile, die leicht gelöst werden und verschluckt werden können, bzw.eingeatmet werden können von kleinen Kindern.

Aus dem Material kann Blei und Chrom abgegeben werden

Art des Rückrufs / der Warnung: Rücknahme des Produkts vom Markt und Rückruf des Produkts von Endbenutzern
Vorfälle: unbekannt
Entspricht nicht : der Spielzeug-Richtlinie und den europäischen Normen EN 71-1 und EN 71-3

RAPEX Info

Das Rapid Exchange of Information System (RAPEX) ist ein Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz. Über RAPEX werden Informationen aus den Mitgliedsstaaten über gefährliche oder potentiell gefährliche Verbrauchsgüter (ausgenommen Lebensmittel und pharmazeutische Produkte sowie Medikamente) ausgetauscht.

Darunter fallen beispielsweise Produkte mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen oder technischen Mängeln wie Elektrogeräte, bei denen Stromschlag- oder Entflammungsgefahr besteht. (wikipedia).

Lizenzvereinbarung mit der Europäischen Kommission

 Bild(er): RAPEX – © Europäische Gemeinschaften, 1995- 2012

Erstveröffentlichung in Englisch als Wochenübersicht der RAPEX-Meldungen der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher auf der offiziellen Webseite „Europa“ der Europäischen Union durch das EU-Schnellwarnsystem für Non-Food-Produkte (RAPEX) http://ec.europa.eu/rapex © Europäische Gemeinschaften, 2005 – 2012 Die Europäische Kommission übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen

Deutsche Übersetzung mit Lizenz der Europäischen Kommission: © CleanKids-Magazin, 2009 – 2012 – Die Verantwortung für die Übersetzung liegt ausschließlich bei CleanKids-Magazin

Die offiziellen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten und der EFTA / EWR-Staaten veröffentlichen diese Informationen in einer wöchentlichen Übersicht. Unter den Bedingungen von Anhang II.10 der Richtlinie über allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) obliegt die inhaltliche Verantwortung für die bereitgestellten Informationen der jeweilig meldenden Stelle.

Im Zweifelsfall gilt immer die Fassung des Originaldokuments
einsehbar unter: http://ec.europa.eu/rapex

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